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Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

(Diskussion zum Thema Bruststraffung (Mastopexie))

Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

Vor einem halben Jahr habe ich mich einer Brustmodellierung unterzogen. Die Brüste sind allerdings nach der Operation asymmetrisch und sehen schlechter aus als vor der Operation. Wie soll ich vorgehen, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin? Habe ich das Recht auf eine kostenlose neue Operation oder eine finanzielle Erstattung?

12.04.2011 11:14
Diskussion (Detail von einem Faden)

Eine Nachkorrektur ist nach einer Bruststraffung immer möglich und sollte mit dem Operateur in Ruhe besprochen werden. In fast allen Fällen kann damit ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.

23.05.2011 10:27

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Natürlich gibt es keine Garantie für ein Erfolgsergebnis. Die Nachbehandlungen können mit einer Folgekostenversicherung, welche vor dem Eingriff abgeschlossen wird, abgedeckt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Bertungsgespräch.

01.06.2011 12:18

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Das hängt ganz von Ihren vertraglichen Vereinbarungen ab. Sprechen Sie mit Ihrem Operateur, der Ihnen erklären kann, wie es zu dem unbefriedigenden Ergebnis kam und was dagegen zu tun ist. Erfahrungsgemäß hat Ihr Operateur ein ebenso großes Interesse an einem idealen Ergebnis und wird bemüht sein, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.
Kommt es trotz Ihrer Bemühungen nicht zu einer Einigung, kann die Schlichtungsstelle Ihrer regionalen Landesärztekammer vermitteln.

17.05.2012 13:16

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Das müssen Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Prinzipiell gibt es kein Anrecht auf eine kostenlose Korrektur oder eine finanzielle Rückerstattung. Der Vertrag zwischen Arzt und Kunde ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag, bei dem das Resultat zwar erwartet aber bei Nichteintreffen der Erwartungen keine Rückforderung gestellt werden kann.

22.05.2012 15:21

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Das müssen Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Prinzipiell gibt es kein Anrecht auf eine kostenlose Korrektur oder eine finanzielle Rückerstattung. Der Vertrag zwischen Arzt und Kunde ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag, bei dem das Resultat zwar erwartet aber bei Nichteintreffen der Erwartungen keine Rückforderung gestellt werden kann.

22.05.2012 15:21

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Zunächst einmal sollten Sie den Operateur aufsuchen und das Ergebnis anhand der "Vorher"-Bilder besprechen. Eine leichte Asymmetrie kann verbleiben, zumal dies meist schon vorher bei vielen Patienten vorliegt. Schlechter als vorher sollte das Ergebnis allerdings nicht sein. Sie können sich jederzeit eine Zweitmeinung bei einem Plastischen Chirurgen einholen, um ein fach-chirurgisches Urteil zu bekommen.

22.05.2012 23:05

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RE: Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

Wenn Sie mit einem Operationsergebnis nicht zufrieden sind, sollten Sie sich mit Ihrem Operateur in Verbindung setzen. In vielen Fällen kann das Ergebnis durch kleinere Korrekturen, zum Teil in örtlicher Betäubung und ambulant, noch verbessert werden. Sie haben allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf ein zufriedenstellendes Ergebnis und damit auch keinen Anspruch auf eine kostenlose neue Operation oder finanzielle Erstattung. Viele Operateure bieten jedoch an, auf Kulanz Korrekturen durchzuführen.

18.09.2012 22:24

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RE: Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

Da das Ergebnis im Auge des Betrachters liegt, haben Sie nicht in jedem Falle Recht auf eine Erstattung. Voraussichtlich haben Sie eine OP Einwilligung unterschrieben, wo auf diese Folge verwiesen wird. Erst sollten Sie sich mit dm Operateur absprechen, ob er eine Verbesserungsmöglichkeit sieht. Normalerweise sollte diese kulant (ohne Kosten) durchgeführt werden. Wenn gar keine Einigung zu erzeilen ist, bleibt Ihnen der Weg über die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen in Hannover, wo Ihr Fall angenommen und ein für Sie kostenfreies Gutachten beauftragt wird.

24.09.2012 11:57

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RE: Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

Besprechen Sie den Befund mit dem Chirurgen. Eine Korrektur sollte auf kulanter Basis möglich sein.

30.09.2012 21:21

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RE: Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

immer zuerst zum operatuer gehen und sprechen, so lassen sich in den allermeisten fällen gute ergebnisse vereinbaren

05.10.2012 19:15

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RE: Wie ist vorzugehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Operation nicht einverstanden sein?

Die Grundlage ist immer das Gespräch mit Ihrem Operateur. Seriöse Chirurgen bieten kostenlose Korrekturen an, Vorraussetzung ist natürlich, dass Sie nicht unrealistische Erwartungen haben.

28.10.2012 11:05

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