In welchen Fällen erstattet die Krankenkasse bei einer Brustvergrößerung?
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Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse
(Diskussion zum Thema Brustvergrößerung (Mammaplastik))
Visitor
Beiträge: 1
hallo, ich leide unter starken depressionen, fühle mich seid nach meiner 2.schwangerschaft so unwohl in meiner brust, kleiner geworden und zusammen gefallen, da ich aber das geld dafür nicht habe, wollte ich fragen kann dies auch von der krankenkasse übernommen werden?
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Hameln
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Hallo, nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen zahlt die Kasse eine Brustvergrößerung. Üblicherweise gehören Veränderungen der Brust nach einer Geburt nicht dazu.
Mehr kann man nur nach einer Untersuchung sagen.
Beste Grüße
Dr. S. Allert
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Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Köln
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Liebe Lena,
trotz Ihrem Leidensdruck ist es ziemlich unwahrscheinlich dass die Krankenkasse solch eine Operation bezahlen würde. Sie können aber solch eine Operation auch finanzieren und über selbst zu wählende, auch kleine monatliche Raten, abzahlen. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen lassen Sie es mich wissen.
Mit freundlichen Grüssen aus Köln
Dr. med. Claudius Kässmann
www.legeartis-praxis.de
Email: kontakt@legeartis-praxis.de
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Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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Frankfurt am Main
Beiträge: 1498
VDÄPC lena011 vom 24.10.2011
Es gibt tatsächlich keine realistische Chance, dass die Krankenkasse für die Kosten einer Vergrößerungsoperation aufkommt.
Mit den besten Wünschen,
Dr. med. Paul J. Edelmann
www.frankfurter-klinik.de/all
Visitor
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Hallo
Also ich bin 29 Jahre und habe eine zu kleine Brust wo ich schon seit meinem 18ten Lebensjahr drunter leide da ich keinen BH brauche selbst 152 die Kinder BH´S sind zu groß. Auf grund das ich ein Borderline Patient bin und meine Psyche eh schon angeschlagen ist. Würde ich die Chance auf eine bezahlung einer Brustvergrößerung von der Krankenkasse haben???
Mit freundlichen Grüßen Sabrina
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Groß-Umstadt
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Hallo Blackeyes/Sabrina,
die Kosten für eine Brustvergrößerung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei medizinischer Begründung übernommen.Ich empfehle folgendes Vorgehen:1)Sie lassen sich eine Begutachtung von Ihrem Arzt erstellen(Gynäkologe,Hausarzt,Psychotherapeut).2)Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse und bitten um eine Begutachtung beim "Med.Dienst der Krankenkassen" (Überprüfung ob eine med.Begründung vorliegt).3)Bei positiver Entscheidung kann die OP in einem Vertragskrankenhaus durchgeführt werden.Ich führe z.B.an der Kreisklinik Groß-Umstadt in der "Sektion Plastische Gynäkologie"derartige Eingriffe auch bei Kassenpatienten seit Jahren durch.Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße ,Prof.Dr.Michel, www.prof-dr-michel.com
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Okay habe da vergessen was zu erwähnen das meine Linke Brust kleiner als die rechte ist und das kann doch nicht normal sein oder doch???
Aber ja haben sie ich bedanke mich recht herzlich dafür.
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VDÄPC Blackeyes vom 19.11.2011
Ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Prof. Michel an, liebe Sabrina.
Der vermutlich sehr geringe Größenunterschied beider Brüste wird für die Kasse keine Rolle spielen.
Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Ffm,
Dr. med. Paul J. Edelmann
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Also werde ich so keine hoffnung haben auch wenn ich super drunter leide nur mit dem langen weg und noch eventuell zu einem Psychologen und bangen und hoffen. Aber das es mir scheisse geht und meine Ehe drunter leidet interessiert da nicht.
Okay werde dann den langen steinigen schweren Weg gehen müssen. Trotzdem danke
BRUST-VERGRÖSSERUNG AUS ÄSTHETISCHEN GRÜNDEN
- KEINE LEISTUNG der Krankenversicherungen !
BRUST-WIEDERAUFBAU NACH KREBS
- LEISTUNG der Krankenversicherungen !
Die Krankenversicherungen (KV) ob gesetzliche KV oder private KV zahlen immer nur bei medizinisch begründeten Operationen und sind sehr restriktiv, sobald eine OP einen ästhetischen Effekt im Vordergrund verfolgt, dann helfen immer seltener psychotherapeutische Vor-Behandlungen oder Stellungnahmen. Im Einzelfall sollten Sie Ihre Krankenversicherung dazu befragen, um sicher zu werden, welche Leistungen diese bereit ist zu übernahmen und unter welchen Bedingungen - meistens nur in einem Krankenhaus der medizinischen Grundversorgung !
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In wirklich seltenen Fällen, kann die Brustvergrößerung als Kassenleistung angeboten werden. Das ist dann der Fall, wenn Asymmetrien vorliegen oder ein Brust gänzlich fehlt. Auch hierbei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht selten um Einzelfallentscheidungen handelt (siehe dazu auch www.sinis-plastische-chirurgie.de).
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Berlin
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Die Krankenkasse übernimmt die Osten für eine Brustvergrößerung nicht. Es gibt keinen "medizinischen" Grund für eine Brustvergrößerung. Wenn man psychisch extrem darunter leidet wird die Krankenkasse ehr die Psychotherapie bezahlen als die Brustvergrößerung.
Lediglich bei ausgeprägten Fehlbildungen, nach Brustkrebs-Erkrankung oder bei deutlicher Asymmetrie (mindestens eine Körbchengröße). Dann muss man bei der Krankenkasse ein Attest einreichen, der MDK entscheidet dann, ob es wirklich "medizinisch notwendig" ist.
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ich habe ein grosses problem.ich bin 21 jahre und habe schon als teenie nie wirklich brust gehabt,durch die schwangerschaft ist echt nichts mehr da und ich fühle mich nur noch wie ein mann.jeden tag leide ich daruter wenn ich in den spiegel schaue unfd hatte schon schlimme deppressive probleme.was kann ich mache das ich die chance bekomme um eine normal weibliche rundung zu bekommen?bezahlt die KK evtl. die kosten?
liebe grüsse constance
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Hannover
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VDÄPC Liebe constance,
leider ist es auch bei Ihnen sehr unwahrscheinlich, dass die Krankenkasse eine Brustvergrößerung bezahlt.
Eine Brustvergrößerung mit Implantaten wäre eine mögliche Option weibliche Rundungen zu bekommen, welche zu Ihrem Körper passen. Eine Untersuchung in unseren Praxisräumen kann ich Ihnen gerne anbieten.
Viele Grüße aus Hannover
Dr. med. F.-W. von Hesler
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Berlin
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Bedauerlicher Weise raten die Kassen bei erhöhtem psychischem Leidensdruck zu einer Psychotherapie. Sollten Sie eine anlagebedingte Fehlbildung haben, z. B. eine Schlauchbrust, o.ä. können Sie evtl. die Kosten für eine derartige Korrektur mit Implantaten von der Kasse erwarten. Ansonsten leider nicht.
Viele Grüße
Nektarios Sinis
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VDÄPC blacky vom 07.05.2012 18:09h
Die KK akzeptiert die von Ihnen geschilderten Gründe nicht, um die Kosten für eine Brustaugmentation zu übernehmen.
Frau Dr. Bodo schildert das ganz richtig. Langwierige Psychotherapiesitzungen würde die KK übernehmen, nicht aber die Kosten einer Operation, Constance.
Stellen Sie sich gerne in meiner Sprechstunde vor, um die Möglichkeiten einer Korrekturoperation zu besprechen.
Herzlichst,
Dr. med. Paul J. Edelmann
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Mannheim
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VDÄPC Liegt ein rein ästhetische Problem vor, kann die Kasse die Kosten nicht übernehmen. In Fällen einer Brustentwicklungsstörung mit entstellendem Charakter (Tuberöse Brust, Asymmetrie, fehlende Brustentwicklung, Transsexualität Mann->Frau) übernehmen die Kassen in der Regel die gesetzlichen Kosten für den "zweckmäßigen und ausreichenden Eingriff". Sollte damit das angestrebte Ergebnis nicht erreichbar sein, ist ggf. eine ergänzende Sondervereinbarung notwendig.
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Hamburg
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Eine Brustvergrösserung wird nur in Ausnahmefällen von der Kranken erstattet. Dies ist z.B. bei angeborenen Fehlbildungen oder nach Erkrankungen der Brust (Brustkrebs) möglich. In diesen Fällen muss zunächst ein plastisch-chirurgisches Gutachten erstellt werden, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.
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Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 1
Hallo und guten Tag,
Ich bin 49 Jahre alt und habe zwei Kinder (12+17 - nicht gestillt).
Ich habe mich wg. diverser Gründe nach langem Überlegen dazu entschlossen, meine sehr sehr geringe Brust vergrößern zu lassen, nachdem medikamentös nichts geholfen hat. Ich habe nicht mal Körbchen AA - zudem ist der Herzbusen etwas größer. Im Gutachten meines Arztes steht drin dass es sich bei mir um eine Mikromastie aufgrund Hypoplasie handelt, also von Geburt bedingte Fehlbildung. Bei einer Größe von 168cm und 55kg ist dies ein echt belastender Zustand. Wenn ich die finanziellen Mittel zur Verfügung hätte, würde ich die Krankenkasse nicht fragen, sondern hätte das Thema längst durch. Die Ärztin vom MDK meinte, ich sei so eine hübsche Frau, da bräuchte ich keine Schönheits-OP. Ich habe daher eine Ablehung der KK bekommen. Macht es Sinn aufgrund der Diagnose doch noch mal WIderspruch einzulegen ??? Vielen Dank für Ihre Infos -
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Hallo..zu meiner Person ich bin 22 und Mama von einer kleinen Tochter..ich hatte vor der Schwangerschaft auch eine kleine Brust 75 A..aber ein volles A..das heißt ich hatte Rundungen damit kam ich klar..doch nach meiner Schwangerschaft habe 1 Monat gestillt danach abgepumpt war nichts mehr wie vorher..zudem muss ich sagen hatte Morbus Basedow Schilddrüsenerkrankung und habe bei einer Körbergröße von 170cm nur noch 45 kg..nachdem dann die Schildrüsse draußen war habe ich dann wieder 11kg wieder zugenohmen und an der Brust hat sich gaar nichts getan..das heißt ich hatte nicht mal mehr a sondern wirklich gar nichts..ich habe mich von meinen Mann weggedreht,ihn gar nicht mehr rangelssen und Babyschwimmen war ich passiv angezogen mit TShirt am Beckenrand geseßen..ich war 1 Jahr in psychologischer Behandlung..dann wurde ein psycholigisches Gutachten erstellt..Gutachten und Bilder vom Krankenhaus und wurde an die Krankenkasse geschickt..1 woche später ablehnung..ich war fertig..ich habe Widerspruch einglegt...habe dann eine Einladung zum Med.Dienst bekommen..es wurde alles nochmal vermessen..also ich hatte eine Brust bzw nicht vorhandene Brust von 3cm..ich habe nur geweint aus Angst vor einer Ablehnung..dann sagte die Dame zu mir das sie norm. konsequent Brustvergrößerungen ablehnen doch in meinen "härte" Fall sie das Ok geben =) ich hätte nicht gewusst wie ich mit dieser noch vorhandener Brust weiter leben hätte sollen bzw. wollen..warte nun auf meinen Op Termin =) Ich will den Frauen mut machen die wirklich also nicht mit einem vollem A damit kann man Leben sondern die wirklich nichts mehr oder nur minimal haben, die haben eine Chance und nutzt sie bitte..gebt nicht bei der 1 Ablehnung auf..
Ich wünsche euch allen alles Gute
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Hallo ich hab auch probleme mit dem körper nach der schwangerschaft meine Brüste Hängen
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VDÄPC irina vom 07.08.2012
Diesen Zustand teilen Sie mit Millionen von Frauen, Irina.
Sie haben 2 Korrekturoptionen:
1. Brustvergrößerung
2. Hautmantelstraffung.
Lesen Sie erste Informationen über die o.g. Eingriffe auf unserer Homepage, wo Sie unter www.frankfurter-klinik.de/all auch Bilder von vor und nach einem Eingriff einsehen können.
Stellen Sie sich bei einem erfahrenen Plastischen Chirurgen in Ihrer Nähe vor und besprechen beide Optionen in einem persönlichen Gespräch.
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Bamberg
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Abhängig vom Ausgangsbefund gibt es unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung einer zufriedenstellenden Brustform. Stellen Sie sich am besten bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor. Er wird Ihnen mitteilen können, welche Therapieoption für Sie in Frage kommt.
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Brünn
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hallo irina,
ich bin dr.Hrbaty aus brunn, tsch rep., ich mitarbeite mit klinik Laurea, Leonberg. Habe mehr als 20 jahr.Erfahrungen.
Alles kostet nicht mehr als zwei tausend vier hudert Euro. - anatom., runde sind um ein hundred euro billiger. In kurze:
Mit anatm. impl. ist moglich die Brust grosser und naturlich aussicht erreichen.
Mit runde impl. nur kleinere brust erreichen wenn sie mochten naturlich aussicht erreichen.
grusse aus Brunn, Tsch.Rep.
dr.Hrbaty j.,
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Hamburg
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Die Übernahme der Kosten einer Brustvergrösserung durch die Krankenkasse kann in Ausnahmefällen geprüft werden. Gründe hierfür sind z.B. Formveränderungen oder Verlust der weiblichen Brust infolge einer Tumorerkrankung. Weitere Gründe können angeborene Fehlbildungen mit Unterentwicklung oder Asymetrie der Brust sein. Das Krankheitsbild der tubulären Brust ("Rüsselbrust") zählt ebenfalls zu den angeborenen Fehlbildungen und wird teilweise von den Kassen als Versicherungsfall anerkannt.
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Zürich
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Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet die Kosten einer Brustvergrösserung zu übernehmen und bezahlen daher nichts.
Bei schwer ausgeprägten Brustasymmetrien kann jedoch eine Anfrage bei der Krankenkasse Sinn machen und unter Umständen akzeptiert diese eine einseitige Brustvergrösserung im Sinne einer Wiederherstellung der Körperform.
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Hannover
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Ob eine Brustvergrösserung durch die Krankenkasse bezahlt wird, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Dies sind aber Ausnahmefälle.
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Birkenwerder
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Inzwischen fast nur noch, wenn Sie sehr gute Beziehungen zur entscheidenden Stelle haben...
Unser Lieblingsthema: Krankenkassen haben noch vor 10 Jahren Brustvergrößerungen bei bestimmten Indikationen übernommen. Heute ist es leider Anders. Eine"Normale Brust bewegt sich zwischen gutem A und kleinem C. Der Rest scheint Verhandlungsssache und Einzellfallentscheidung der Sachbearbeiter. Das erstaunt uns jeden Tag und wir versuchen auch da ducrh Eingaben gemeinsam mit den Patienten etwas zu Bewirken...
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Frankfurt am Main
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bei asymmetrien und bei rekosntruktionen nach krebs, rein psychische gründe wie früher reichen meist nicht aus
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Ich habe zwei kinder bekommen (2009 und 2011).
Ich hatte immer einen schönen Busen, körbchen Größe B, doch nach den beiden Schwangerschaften ist mein Brustumpfang so weit zurück gegangen dass ich nicht einmal mehr ein A Körpchen habe und da habe ich sehr drunter zu leiden.
Ich mag keine engen Sachen mehr anzeiehn und vom schwimmen gehen will ich garnicht erst sprechen.
Damit dass keinen aus meiner Familie und meinen Freundeskreis auffällt, trage ich immer noch einen BH Größe B.
Meine Frage ist jetzt.
Ist es möglich dass die Krankenkasse die kosten für eine Brustop zum teil oder ganz übernimmt ?
Bin für jede Antwort dankbar.
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Beiträge: 1
Hallo!!
ich weiß hier wiederholt sich sowieso immer alles. aber mich interessiert wie das genau abläuft mit einer kostenübernahme.
Ich geh zu einem Chirurg und sag direkt, dass ich die OP von der KK übernehmen lassen will? Oder muss ich erst zur KK, die mich dem Arzt überweist?
Eine Therapie ist völlig sinnlos - ich weiß dass man sich selbst lieben soll usw. aber wie soll man seine Brust lieben wenn man keine hat...
Ach ja, falls mir jemand Ärzte in Köln empfehlen kann, nur zu :)
Vielen vielen Dank, Sandra
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VDÄPC heysandra vom 29.01.2013 09:10h
Stellen Sie sich bei einer/einem erfahrenen Fach/ärztin/arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor. Diese/n finden Sie u.a. unter den Mitgliedern der DGÄPC (www.dgaepc.de).
Sie / er wird Ihnen das notwendige Prozedere schildern, wird Ihnen aber wenig Hoffnung machen können, da eine medizinische Notwendigkeit zur Korrekturoperation vermutlich nicht vorliegt.
Alles Gute aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann
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Übernimmnt überhaup die Krankenkasse die kosten für eine Brust vergrösserung Grus Irina
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VDÄPC irina vom 30.01.2013 20:43h
Die KK übernimmt die Kosten nur dann, wenn eine medizinische Indikation zur Korrekturoperation vorliegt. Siehe Erklärung von Herrn Kollegen Muringaseril.
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Nur wenn eine medizinische Indikation vorliegt!
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siehe meine kollegen,
danke,
dr petra berger, frankfurt/zürich
www.praxis-berger.com
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Hannover
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Kosten für eine Brustvergrößerung werden von der KK nur bei medizinischer Indikation übernommen, z.B. starker Brustdeformität oder Asymmetrie.
Plastische Chirurgen finden Sie auf der Seite der "Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen", abgekürzt DGPRÄC.
Beste Grüße aus Hannover
Dr. Muringaseril
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Eine medizinische Indikation zur Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten liegt nur vor, wenn Sie tatsächlich eine Amastie aufweisen, d. h. wenn wirklich gar nichts an Drüse vorhanden ist. Das kann man relativ einfach mit einem Ultraschall nachweisen. Wie Sie schon sagten, dieser Themenkomplex wiederholt sich regelmäßig in den Beiträgen. Die Empfehlung bleibt die selbe. Herr Dr. Edelmann aus Frankfurt hat hierauf bereits geantwortet. Viel Glück und viel Erfolg.
Prof. Sinis
SINIS - PLASTISCHE CHIRURGIE BERLIN
www.sinis-plastische-chirurgie.de
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Berlin
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VDÄPC Ich möchte mir an dieser Stelle einmal erlauben, ohne meinen Kollegen korrigieren zu wollen, einmal etwas klar zu stellen.
Es gibt sehr wohl einen ganze Anzahl von medizinischen Indikationen für eine Brustvergrößerung! Nur werden diese nicht von der Krankenkasse übernommen, weil dies nicht im Leistungskatalog der GKV vorgesehen ist.
Ob eine Leistung durch die Krankenkasse getragen wird oder nicht hat NICHTS, aber auch überhaupt Nichts mit medizinischer Indikation zu tun, sondern ist rein willkürlich festgelegt und folgt politischen Motiven. Oder bekommt hier Irgendjemand die Brille von der GKV bezahlt, ohne die Er / Sie sofort erwerbsunfähig wäre???
Die Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt sind sehr rar.
Ich empfehle Ihnen, dem Rat des Kollegen Edelmann zu folgen.
Machen Sie sich aber keine großen Hoffnungen.
Dr. Kauder
Berlin
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Hallo ich habe auch mal eine frage
ich bin einer der seltenen fälle die eine op von der kk bezahlt bekommen haben
ich bin 2006/2007 zu einem arzt gegangen da ich mit meiner brust so unglücklich war und wollte mich beraten lassen
der arzt hat mir sofort gesagt das es ein fall von missbildung sei und das das die kasse übernimmt
es hat zwar ein jahr gedauert bis ich alle kontrollen hinter mir hatte und dann nochmal ein 3/4 jahr bis ich einen termin bekommen habe aber ich bin operiert worden
ich habe dann noch einmal einen kontroll termin bekommen und gehe seit dem immer zur kontrolle zu meinem frauernarzt
jetzt meine frage mus ich die implantate wechseln und mus die kk das wechseln bezahlen?
wen kann ich da anrufen und fragen?
ich möchte nicht einfacvh meinem kundenberater solche intimen dinge fragen.. lg
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Beiträge: 1498
VDÄPC katti vom 02.03.2013 23:20h
Sofern Sie keine Probleme mit den Implantaten haben brauchen Sie an einen Austausch derselben gar nicht zu denken, Katti!
Sollte sich - wann auch immer - z.B. eine Kapselkontraktur bilden oder es zu einer Ruptur eines Implantates kommen, haben Sie große Chancen, dass die KK die Kosten hierfür in Ihrem Falle übernimmt. Wie dies jedoch in 10, 15 Jahren geregelt ist vermag heute Niemand voraussagen.
Behalten Sie in jedem Falle die Unterlagen, die für die Kostenübernahme der KK bei der 1. Operation relevant waren und auch den Operationsbericht mit Entlassungsbericht "für alle Zeiten" in Ihrem Schreibtisch, damit Sie gegenüber der KK "im Fall der Fälle" immer argumentieren können. Die genannten Unterlagen bekommen Sie von den behandelnden Ärzten auf Anfrage in Kopie ausgehändigt.
Alles Gute und herzliche Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann
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Hannover
Beiträge: 189
Den Ausführungen des Kollegen Edelmann ist nicht hinzuzufügen. Folgekosten die durch eine durch die KK genehmigte OP entstehen, sollten auch weiterhin übernommen werden.
Wenn Sie keine Beschwerden haben, müssen die Implantate nicht gewechselt werden.
Viele Grüße
Dr. Muringaseril
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Wien
Beiträge: 90
Guten morgen Katti!
Das ist eine nicht so einfach zu beantwortende Frage. Das Sie regelmässige Kontrollen beim Frauenarzt machen ist schon mal gut.
Nun, die Frage ist wann Sie wirklich Probleme bekommen mit den Implantaten. Wenn Sie Glück haben und hochwertige verwendet wurden, dann könntet Sie durchaus 10-15 Jahre durchstehen (manchmal sogar länger).
Die Sache mit den Kosten und KK kann, wenn nicht vorab schriftkich festgehalten leider wahrscheinlich erst dann geklärt werden wenn es soweit ist. Das System der Kassen ändert sich ja auch permanent, aber leider meist nicht zum guten.
Ich denke denke Sie sollten optimistisch in die Zukunkt schauen, da man jetzt eh nicht wirklich was beeinflußen kann und wenn es tatsächlich soweit ist sich evtl wieder hier und bei Ihren behandelnden Ärzten über die aktuelle Sachlage informieren.
Mit Besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
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Beiträge: 2
Hallo,
Habe mit 16 Jahren meine brustassymetrie mit einem Implantat ausgleichen ( 125g) lassen...damals war die kostenübernahme der kk (knappschaft) kein Problem, soweit ich mich erinnern kann. Viell. weil ich noch minderjährig war?! Habe schon kurz nach der der op eine kapselfibrose bekommen und lebe seither mit einer weichen hängenden Brust und einer harten stehenden! Da ich keine Schmerzen habe, habe ich es nicht nochmal operieren lassen. Jetzt mit 27 Jahren...also 11 Jahre später...habe ich mein erstes Kind bekommen und Stille sie voll! Mit Anlaufschwierigkeiten...den auf der operierten Seite kommt viel weniger Milch, als auf der nicht operierten (weniger Drüsengewebe?)! Und siehe da mein altes Problem ist wieder da! Z.z. Habe ich ein b-c Körbchen und ein e Körbchen!
Wie ist das mit einer wiederholten Angleichungs- op?(eine Seite wird ja hängen?!)
Und dazu kostenübernahme? Habe die Krankenkasse auch nie gewechselt!
Danke schonmal im Voraus!
J.
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Groß-Umstadt
Beiträge: 224
Hallo Behind,die Überlegung einer Brustangleichung müssen Sie derzeit (Sie stillen ja noch)zurückstellen.Erst nach der Rückbildung der Brüste im Anschluß an die Stillperiode ist eine Gesamtbeurteilung der Situation möglich.Eine operative Korrektur würde ich frühestens
6 Monate nach dem Abstillen vornehmen.
MfG,Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
www.prof-dr-michel.com
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Bamberg
Beiträge: 147
Wie die anderen Kollegen bereits geschrieben haben, sollte nach dem Abstillen noch mindestens 6 Monate abgewartet werden, um einen Korrektureingriff durchzuführen. Erst wenn keine Form- und Volumenänderungen mehr festgestellt werden können, ist eine konkrete Planung der Behandlungsstrategie möglich. Von der Vorgehensweise wird es dann auch letztendlich abhängen, ob und ggf. in welchem Umfang sich Ihre Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligen wird.
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München
Beiträge: 40
Da die Kapselfibrose Folge des Eingriffs vor 11 Jahren ist und dieser damals von Ihrer Krankenkasse bezahlt wurde, bestehen gute Chancen, dass deshalb der Eingriff mit Austausch des Implantates von der Kasse übernommen wird. Ganz anders verhält es sich hier mit der hängenden und ptotischen nicht operierten Brust. Eine angleichende Straffung dieser Brust wird die Krankenkasse nicht unbedingt übernehmen, da die Vorraussetzungen hierzu fehlen.
Unser Rat ist deshalb, vorab mit dem meizinischen Dienst der Krankenklasse die Kostenübernahme zu klären, um unliebsame Überraschungen nach dem Eingriff zu vermeiden.
Beste Grüße aus München.
DR. E. HÖFTER
PLASTISCHE CHIRURGIE AN DER ROTKREUZKLINIK
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D-80634 München
Telefon: +49 (0)89 24 29 48 92
Telefax: +49 (0)89 24 29 48 86
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Fellow of the European Board of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery
Kassel
Beiträge: 175
VDÄPC ....... Und nach der Normalisierung des Gewichtes. Meistens dauert das ja doch 6-12 Monate nach dem Abstillen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
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VDÄPC Guten Morgen Behind,
vor einer Entscheidung zur Operation sollten Sie auf jeden Fall das Ende der Stillzeit abwarten. Erfahrungsgemäß ist die Rückbildung frühestens nach 6 Monaten, manchmal erst nach einem Jahr erreicht. Auch ist die Frage, ob Se in absehbarer Zeit weitere Kinder wünschen, auch dies wäre ein Grund noch zu warten, denn sonst wiederholt sich das Problem noch einmal.
Wahrscheinlich wird sich der große Volumenunterschied wieder mehr oder weniger ausgleichen, allerdings die Formunterschiede nicht. Dann wird vielleicht auch eine Straffung der "gesunden Seite" sinnvoller sein, als ein neues Implantat. All dies lässt sich erst beantworten, wenn der Endzustand erreicht ist. Davon hängt dann auch ab, ob Sie ene Chance auf Kostenübernahme haben, wobei ich diese bei einer angeborenen Fehlbildung und massiver Asymmetrie nicht unbedingt schlecht einschätze.
Jetzt sind erst einmal aber Geduld und gute Nerven gefragt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Sven von Saldern
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Berlin
Beiträge: 295
Ich glaube in Ihrer Frage geht es primär um die Kostenfrage, die nicht ganz einfach zu beantworten ist. Dass Sie zunächst einmal die Zeit abwarten sollten, bis sich nach der Stillzeit das Drüsengewebe `beruhigt` hat ist selbstverständlich. Dem ist nichts hinzuzufügen. Allerdings könnte es Probleme bei der Kostenübernahme durch die Kasse geben, wenn Sie im Vorfeld keine Beschwerden, aufgrund der Asymmetrie angegeben haben. Folgekosten sollten i. d. R. immer durch die Kassen übernommen werden, wenn sie als logische Folge einer kausalen Kette durch die in Erstanspruchnahme der Kasse folgen. Dies beinhaltet allerdings nicht die Folgen natürlicher Erscheinungen an der Brust, wie Alter, Schwangerschaft, Stillzeit, etc. Im schlimmsten Fall könnte die Kasse also argumentieren und sagen, dass vor der Stillzeit alles gut war und dass jetzt lediglich eine Folge des Stillens eingetreten ist, so wie bei vielen anderen Frauen auch. Ein medizinisches Attest durch einen FA für Plastische- und Ästhetische Chirurgie kann Ihnen hier weiterhelfen. Vielleicht ja sogar, der Kollege, der Sie vor Jahren bereits operiert hat?
Viel Erfolg und Alles Gute,
Prof. Sinis
SINIS - PLASTISCHE CHIRURGIE BERLIN
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Bundesland: Bayern
Beiträge: 1
Hallo
ich habe schon immer einen kleinen Unterschied zwischen meinen Brüsten gehabt. aber jetzt nach der Schwangerschaft und stilzeit ist der unterschied noch größer geworden linke Seite B und rechte Seite AA. war deswegen letzte Woche bei eiber plastischen Chirurgin. diese meinte das wohl eine unterentwicklung seit Geburt vorliegen da ich kaum Drüsengewebe an der rechten Seite habe. nun hat sie mir ein Attest wg medizinischer Indikation für die Krankenkasse bzw. mdk ausgestellt für die Kostenübernahme der Angleichung meiner brüste. könnte ich eine Chance auf Kostenübernahme haben?
vielen Dank für die Antwort im voraus
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Groß-Umstadt
Beiträge: 224
Hallo Butterfly 123,die Übernahme des brustangleichenden Eingriffs wird nur möglich sein,wenn der Med.Dienst "grünes Licht" gibt,dies aber nur bei einem "entstellenden Körpermerkmal".Da sicher ein erheblicher Leidensdruck besteht, wäre ein unterstützendes psychologisches Kurzgutachten hilfreich.
Viel Glück !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
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