Erhalten Sie bis zu 1.000€ für Ihre Behandlung zurück

Jeden Monat haben Sie die Chance, zu gewinnen.
Bewahren Sie die Rechnung und nehmen Sie kostenlos teil!

Teilnehmen

Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

FAQ
FAQ
12.04.2011 · letzte Antwort: 18.04.2020

In welchen Fällen erstattet die Krankenkasse bei einer Brustvergrößerung?

Anzeige

Antworten (44)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Dr. med. Olaf Kauder
Berlin . 30.01.2013
Beste Antwort
Ich möchte mir an dieser Stelle einmal erlauben, ohne meinen Kollegen korrigieren zu wollen, einmal etwas klar zu stellen.

Es gibt sehr wohl einen ganze Anzahl von medizinischen Indikationen für eine Brustvergrößerung! Nur werden diese nicht von der Krankenkasse übernommen, weil dies nicht im Leistungskatalog der GKV vorgesehen ist.
Ob eine Leistung durch die Krankenkasse getragen wird oder nicht hat NICHTS, aber auch überhaupt Nichts mit medizinischer Indikation zu tun, sondern ist rein willkürlich festgelegt und folgt politischen Motiven. Oder bekommt hier Irgendjemand die Brille von der GKV bezahlt, ohne die Er / Sie sofort erwerbsunfähig wäre???
Die Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt sind sehr rar.
Ich empfehle Ihnen, dem Rat des Kollegen Edelmann zu folgen.
Machen Sie sich aber keine großen Hoffnungen.

Dr. Kauder
Berlin
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 13.06.2013
Hallo engel,
in vier bis sechs Wochen werden Sie bescheid bekommen. Unter Umständen müssen Sie sich bei Ärzten Ihrer KK vorstellen. Falls eine Kostenübernahme abgelehnt wird, rechtzeitig Einspruch einlegen.

Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
30.05.2013
Janine27 vom 29.05.2013 12:08h

Die Diagnose Amastie (= der Durchmesser des Brustdrüsenkörpers ist kleiner als 2 cm) stellt eine medizinische Indikation zur Korrketuroperation dar und wurde in der Vergangenheit auch von den KK anerkannt und bezahlt.
Sollte der MDK eine Ablehnung erteilen, legen Sie zeitnah Einspruch ein - ggf. gleich mit Hilfe einer/eines Fachanwältin/Fachanwalts für Medizinrecht.
Lassen Sie sich nicht irritieren.

Viel Erfolg und liebe Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Noch keine Bewertungen
29.05.2013
Hallo Janine27,vielleicht wäre es hilfreich,sich noch um eine psychiatrische Stellungnahme zu bemühen.Dabei sollte der gegebene Leidensdruck hinsichtlich des "entstellenden Körpermerkmals"unter dem Sie mit Sicherheit leiden betont werden.Ein "entstellendes Körpermerkmal"bedingt den Anspruch auf eine medizinisch indizierte Korrektur.Lassen Sie in jedem Fall nicht locker,ggf.auch mit juristischer Unterstützung !
Viel Glück
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr.med. Ali Saalabian
flag Wien . 29.05.2013
Leider handelt es sich bei diesen Entscheidung immer um einen individuellen Fallentscheid.
Falls Ihre Kasse in erster Instanz ablehnt, würde ich in diesem Fall unbedingt einen Wiederspruch einlegen. Am besten wäre wenn Sie sich direkt beim ärztl. Dienst Ihrer Krankenkasse mit all den medizinschen Dokumenten vorstellen (GA, Arztbriefe...)

Wünsch Ihnen auf diesem Weg alles Gute, mit Besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
21.05.2013
Butterfly123 vom 18.05.2013

Die Chancen der Kostenübernahme stehen erfahrungsgemäß in Ihrem Falle eher schlecht. Das soll Sie aber nicht abhalten, alles zu versuchen,denn es ist immer eine Einzelentscheidung von Seiten der KK.
Ein psychologisches "Gutachten" setzt in der Regel eine Therapie voraus, dauert entsprechend lange und bewegt die KK mitnichten zu einer Kostenübernahmeerklärung. Es wird eher eine langfristige Psychotherapie gewährt als eine Korrekturoperation.

Alles Gute aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Noch keine Bewertungen
18.05.2013
Hallo Butterfly 123,die Übernahme des brustangleichenden Eingriffs wird nur möglich sein,wenn der Med.Dienst "grünes Licht" gibt,dies aber nur bei einem "entstellenden Körpermerkmal".Da sicher ein erheblicher Leidensdruck besteht, wäre ein unterstützendes psychologisches Kurzgutachten hilfreich.
Viel Glück !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Eugen Höfter
Dr. med. Eugen Höfter
29.04.2013
Da die Kapselfibrose Folge des Eingriffs vor 11 Jahren ist und dieser damals von Ihrer Krankenkasse bezahlt wurde, bestehen gute Chancen, dass deshalb der Eingriff mit Austausch des Implantates von der Kasse übernommen wird. Ganz anders verhält es sich hier mit der hängenden und ptotischen nicht operierten Brust. Eine angleichende Straffung dieser Brust wird die Krankenkasse nicht unbedingt übernehmen, da die Vorraussetzungen hierzu fehlen.
Unser Rat ist deshalb, vorab mit dem meizinischen Dienst der Krankenklasse die Kostenübernahme zu klären, um unliebsame Überraschungen nach dem Eingriff zu vermeiden.

Beste Grüße aus München.

DR. E. HÖFTER
PLASTISCHE CHIRURGIE AN DER ROTKREUZKLINIK
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Premium
Ich glaube in Ihrer Frage geht es primär um die Kostenfrage, die nicht ganz einfach zu beantworten ist. Dass Sie zunächst einmal die Zeit abwarten sollten, bis sich nach der Stillzeit das Drüsengewebe `beruhigt` hat ist selbstverständlich. Dem ist nichts hinzuzufügen. Allerdings könnte es Probleme bei der Kostenübernahme durch die Kasse geben, wenn Sie im Vorfeld keine Beschwerden, aufgrund der Asymmetrie angegeben haben. Folgekosten sollten i. d. R. immer durch die Kassen übernommen werden, wenn sie als logische Folge einer kausalen Kette durch die in Erstanspruchnahme der Kasse folgen. Dies beinhaltet allerdings nicht die Folgen natürlicher Erscheinungen an der Brust, wie Alter, Schwangerschaft, Stillzeit, etc. Im schlimmsten Fall könnte die Kasse also argumentieren und sagen, dass vor der Stillzeit alles gut war und dass jetzt lediglich eine Folge des Stillens eingetreten ist, so wie bei vielen anderen Frauen auch. Ein medizinisches Attest durch einen FA für Plastische- und Ästhetische Chirurgie kann Ihnen hier weiterhelfen. Vielleicht ja sogar, der Kollege, der Sie vor Jahren bereits operiert hat?
Viel Erfolg und Alles Gute,

Prof. Sinis
SINIS - PLASTISCHE CHIRURGIE BERLIN
WhatsApp
Dr. med. Dirk Wisser
Bamberg . 28.04.2013
Wie die anderen Kollegen bereits geschrieben haben, sollte nach dem Abstillen noch mindestens 6 Monate abgewartet werden, um einen Korrektureingriff durchzuführen. Erst wenn keine Form- und Volumenänderungen mehr festgestellt werden können, ist eine konkrete Planung der Behandlungsstrategie möglich. Von der Vorgehensweise wird es dann auch letztendlich abhängen, ob und ggf. in welchem Umfang sich Ihre Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligen wird.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Sven von Saldern
Augsburg . 28.04.2013
Guten Morgen Behind,
vor einer Entscheidung zur Operation sollten Sie auf jeden Fall das Ende der Stillzeit abwarten. Erfahrungsgemäß ist die Rückbildung frühestens nach 6 Monaten, manchmal erst nach einem Jahr erreicht. Auch ist die Frage, ob Se in absehbarer Zeit weitere Kinder wünschen, auch dies wäre ein Grund noch zu warten, denn sonst wiederholt sich das Problem noch einmal.
Wahrscheinlich wird sich der große Volumenunterschied wieder mehr oder weniger ausgleichen, allerdings die Formunterschiede nicht. Dann wird vielleicht auch eine Straffung der "gesunden Seite" sinnvoller sein, als ein neues Implantat. All dies lässt sich erst beantworten, wenn der Endzustand erreicht ist. Davon hängt dann auch ab, ob Sie ene Chance auf Kostenübernahme haben, wobei ich diese bei einer angeborenen Fehlbildung und massiver Asymmetrie nicht unbedingt schlecht einschätze.
Jetzt sind erst einmal aber Geduld und gute Nerven gefragt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Sven von Saldern
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
....... Und nach der Normalisierung des Gewichtes. Meistens dauert das ja doch 6-12 Monate nach dem Abstillen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Noch keine Bewertungen
27.04.2013
Hallo Behind,die Überlegung einer Brustangleichung müssen Sie derzeit (Sie stillen ja noch)zurückstellen.Erst nach der Rückbildung der Brüste im Anschluß an die Stillperiode ist eine Gesamtbeurteilung der Situation möglich.Eine operative Korrektur würde ich frühestens
6 Monate nach dem Abstillen vornehmen.
MfG,Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 5.03.2013
Den Ausführungen des Kollegen Edelmann ist nicht hinzuzufügen. Folgekosten die durch eine durch die KK genehmigte OP entstehen, sollten auch weiterhin übernommen werden.
Wenn Sie keine Beschwerden haben, müssen die Implantate nicht gewechselt werden.

Viele Grüße

Dr. Muringaseril
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
4.03.2013
katti vom 02.03.2013 23:20h

Sofern Sie keine Probleme mit den Implantaten haben brauchen Sie an einen Austausch derselben gar nicht zu denken, Katti!

Sollte sich - wann auch immer - z.B. eine Kapselkontraktur bilden oder es zu einer Ruptur eines Implantates kommen, haben Sie große Chancen, dass die KK die Kosten hierfür in Ihrem Falle übernimmt. Wie dies jedoch in 10, 15 Jahren geregelt ist vermag heute Niemand voraussagen.

Behalten Sie in jedem Falle die Unterlagen, die für die Kostenübernahme der KK bei der 1. Operation relevant waren und auch den Operationsbericht mit Entlassungsbericht "für alle Zeiten" in Ihrem Schreibtisch, damit Sie gegenüber der KK "im Fall der Fälle" immer argumentieren können. Die genannten Unterlagen bekommen Sie von den behandelnden Ärzten auf Anfrage in Kopie ausgehändigt.

Alles Gute und herzliche Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr.med. Ali Saalabian
flag Wien . 3.03.2013
Guten morgen Katti!

Das ist eine nicht so einfach zu beantwortende Frage. Das Sie regelmässige Kontrollen beim Frauenarzt machen ist schon mal gut.
Nun, die Frage ist wann Sie wirklich Probleme bekommen mit den Implantaten. Wenn Sie Glück haben und hochwertige verwendet wurden, dann könntet Sie durchaus 10-15 Jahre durchstehen (manchmal sogar länger).
Die Sache mit den Kosten und KK kann, wenn nicht vorab schriftkich festgehalten leider wahrscheinlich erst dann geklärt werden wenn es soweit ist. Das System der Kassen ändert sich ja auch permanent, aber leider meist nicht zum guten.
Ich denke denke Sie sollten optimistisch in die Zukunkt schauen, da man jetzt eh nicht wirklich was beeinflußen kann und wenn es tatsächlich soweit ist sich evtl wieder hier und bei Ihren behandelnden Ärzten über die aktuelle Sachlage informieren.
Mit Besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Petra Berger
Dr. med. Petra Berger
31.01.2013
siehe meine kollegen,

danke,

dr petra berger, frankfurt/zürich
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 31.01.2013
Nur wenn eine medizinische Indikation vorliegt!
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
31.01.2013
irina vom 30.01.2013 20:43h

Die KK übernimmt die Kosten nur dann, wenn eine medizinische Indikation zur Korrekturoperation vorliegt. Siehe Erklärung von Herrn Kollegen Muringaseril.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 30.01.2013
Kosten für eine Brustvergrößerung werden von der KK nur bei medizinischer Indikation übernommen, z.B. starker Brustdeformität oder Asymmetrie.
Plastische Chirurgen finden Sie auf der Seite der "Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen", abgekürzt DGPRÄC.

Beste Grüße aus Hannover
Dr. Muringaseril
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Premium
Eine medizinische Indikation zur Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten liegt nur vor, wenn Sie tatsächlich eine Amastie aufweisen, d. h. wenn wirklich gar nichts an Drüse vorhanden ist. Das kann man relativ einfach mit einem Ultraschall nachweisen. Wie Sie schon sagten, dieser Themenkomplex wiederholt sich regelmäßig in den Beiträgen. Die Empfehlung bleibt die selbe. Herr Dr. Edelmann aus Frankfurt hat hierauf bereits geantwortet. Viel Glück und viel Erfolg.

Prof. Sinis

SINIS - PLASTISCHE CHIRURGIE BERLIN
WhatsApp
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
29.01.2013
heysandra vom 29.01.2013 09:10h


Stellen Sie sich bei einer/einem erfahrenen Fach/ärztin/arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor. Diese/n finden Sie u.a. unter den Mitgliedern der DGÄPC.
Sie / er wird Ihnen das notwendige Prozedere schildern, wird Ihnen aber wenig Hoffnung machen können, da eine medizinische Notwendigkeit zur Korrekturoperation vermutlich nicht vorliegt.

Alles Gute aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Petra Berger
Dr. med. Petra Berger
5.10.2012
bei asymmetrien und bei rekosntruktionen nach krebs, rein psychische gründe wie früher reichen meist nicht aus
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Holger Fuchs
Dr. med. Holger Fuchs
30.09.2012
Unser Lieblingsthema: Krankenkassen haben noch vor 10 Jahren Brustvergrößerungen bei bestimmten Indikationen übernommen. Heute ist es leider Anders. Eine"Normale Brust bewegt sich zwischen gutem A und kleinem C. Der Rest scheint Verhandlungsssache und Einzellfallentscheidung der Sachbearbeiter. Das erstaunt uns jeden Tag und wir versuchen auch da ducrh Eingaben gemeinsam mit den Patienten etwas zu Bewirken...
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Klaus Ueberreiter und Dr. med. Ursula Tanzella
2 Standorte in Berlin, Brandenburg... . 24.09.2012
Inzwischen fast nur noch, wenn Sie sehr gute Beziehungen zur entscheidenden Stelle haben...
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 14.09.2012
Ob eine Brustvergrösserung durch die Krankenkasse bezahlt wird, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Dies sind aber Ausnahmefälle.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Anzeige

Weitere Fragen suchen

Ähnliche Fragen

Brustvergrößerung
7 Antworten, letzte Antwort: 14.06.2016
Bauchdeckenstraffung
15 Antworten, letzte Antwort: 4.11.2012
Brustvergrößerung
2 Antworten, letzte Antwort: 24.02.2015
Otoplastik
14 Antworten, letzte Antwort: 29.08.2018
Gynäkomastie
4 Antworten, letzte Antwort: 10.04.2013
Brustverkleinerung
7 Antworten, letzte Antwort: 16.07.2013
Bruststraffung
1 Antwort, letzte Antwort: 11.02.2022
Nasenkorrektur
2 Antworten, letzte Antwort: 2.07.2019
Brustvergrößerung
5 Antworten, letzte Antwort: 1.12.2020
Brustverkleinerung
116 Antworten, letzte Antwort: 25.08.2018

Die auf Estheticon.de erschienen Informationen ersetzen in keinem Fall den Kontakt zwischen Arzt und Patient. Estheticon.de übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Aussagen oder Dienstleistungen.

Beraten Sie den Patienten