Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

(Diskussion zum Thema Brustvergrößerung (Mammaplastik))

Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

In welchen Fällen erstattet die Krankenkasse bei einer Brustvergrößerung?

12.04.2011 11:14

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

hallo, ich leide unter starken depressionen, fühle mich seid nach meiner 2.schwangerschaft so unwohl in meiner brust, kleiner geworden und zusammen gefallen, da ich aber das geld dafür nicht habe, wollte ich fragen kann dies auch von der krankenkasse übernommen werden?

24.10.2011 20:03

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Hallo, nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen zahlt die Kasse eine Brustvergrößerung. Üblicherweise gehören Veränderungen der Brust nach einer Geburt nicht dazu.
Mehr kann man nur nach einer Untersuchung sagen.
Beste Grüße
Dr. S. Allert
www.dr-allert.de

25.10.2011 12:41

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Liebe Lena,

trotz Ihrem Leidensdruck ist es ziemlich unwahrscheinlich dass die Krankenkasse solch eine Operation bezahlen würde. Sie können aber solch eine Operation auch finanzieren und über selbst zu wählende, auch kleine monatliche Raten, abzahlen. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen lassen Sie es mich wissen.

Mit freundlichen Grüssen aus Köln

Dr. med. Claudius Kässmann

www.legeartis-praxis.de

Email: kontakt@legeartis-praxis.de

31.10.2011 13:05

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

lena011 vom 24.10.2011

Es gibt tatsächlich keine realistische Chance, dass die Krankenkasse für die Kosten einer Vergrößerungsoperation aufkommt.

Mit den besten Wünschen,


Dr. med. Paul J. Edelmann
www.frankfurter-klinik.de/all

01.11.2011 14:39

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Hallo
Also ich bin 29 Jahre und habe eine zu kleine Brust wo ich schon seit meinem 18ten Lebensjahr drunter leide da ich keinen BH brauche selbst 152 die Kinder BH´S sind zu groß. Auf grund das ich ein Borderline Patient bin und meine Psyche eh schon angeschlagen ist. Würde ich die Chance auf eine bezahlung einer Brustvergrößerung von der Krankenkasse haben???
Mit freundlichen Grüßen Sabrina

18.11.2011 21:45

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Hallo Blackeyes/Sabrina,
die Kosten für eine Brustvergrößerung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei medizinischer Begründung übernommen.Ich empfehle folgendes Vorgehen:1)Sie lassen sich eine Begutachtung von Ihrem Arzt erstellen(Gynäkologe,Hausarzt,Psychotherapeut).2)Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse und bitten um eine Begutachtung beim "Med.Dienst der Krankenkassen" (Überprüfung ob eine med.Begründung vorliegt).3)Bei positiver Entscheidung kann die OP in einem Vertragskrankenhaus durchgeführt werden.Ich führe z.B.an der Kreisklinik Groß-Umstadt in der "Sektion Plastische Gynäkologie"derartige Eingriffe auch bei Kassenpatienten seit Jahren durch.Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße ,Prof.Dr.Michel, www.prof-dr-michel.com

19.11.2011 13:55

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Okay habe da vergessen was zu erwähnen das meine Linke Brust kleiner als die rechte ist und das kann doch nicht normal sein oder doch???
Aber ja haben sie ich bedanke mich recht herzlich dafür.

19.11.2011 14:59

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Blackeyes vom 19.11.2011

Ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Prof. Michel an, liebe Sabrina.
Der vermutlich sehr geringe Größenunterschied beider Brüste wird für die Kasse keine Rolle spielen.

Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Ffm,

Dr. med. Paul J. Edelmann
www.frankfurter-klinik.de/all

21.11.2011 09:45

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Also werde ich so keine hoffnung haben auch wenn ich super drunter leide nur mit dem langen weg und noch eventuell zu einem Psychologen und bangen und hoffen. Aber das es mir scheisse geht und meine Ehe drunter leidet interessiert da nicht.

Okay werde dann den langen steinigen schweren Weg gehen müssen. Trotzdem danke

21.11.2011 10:35

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BRUST-VERGRÖSSERUNG AUS ÄSTHETISCHEN GRÜNDEN
- KEINE LEISTUNG der Krankenversicherungen !

BRUST-WIEDERAUFBAU NACH KREBS
- LEISTUNG der Krankenversicherungen !

Die Krankenversicherungen (KV) ob gesetzliche KV oder private KV zahlen immer nur bei medizinisch begründeten Operationen und sind sehr restriktiv, sobald eine OP einen ästhetischen Effekt im Vordergrund verfolgt, dann helfen immer seltener psychotherapeutische Vor-Behandlungen oder Stellungnahmen. Im Einzelfall sollten Sie Ihre Krankenversicherung dazu befragen, um sicher zu werden, welche Leistungen diese bereit ist zu übernahmen und unter welchen Bedingungen - meistens nur in einem Krankenhaus der medizinischen Grundversorgung !
Weitere Infos : www.nac-clinic.com
NAC-CLINIC - NEUROTH-AESTHETIC-CENTER - DÜSSELDORF
E-MAIL : info@nac-clinic.com
PHONE : + 49 (0) 211 - 200 50 40

28.12.2011 22:13

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In wirklich seltenen Fällen, kann die Brustvergrößerung als Kassenleistung angeboten werden. Das ist dann der Fall, wenn Asymmetrien vorliegen oder ein Brust gänzlich fehlt. Auch hierbei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht selten um Einzelfallentscheidungen handelt (siehe dazu auch www.sinis-plastische-chirurgie.de).

30.12.2011 00:25

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Die Krankenkasse übernimmt die Osten für eine Brustvergrößerung nicht. Es gibt keinen "medizinischen" Grund für eine Brustvergrößerung. Wenn man psychisch extrem darunter leidet wird die Krankenkasse ehr die Psychotherapie bezahlen als die Brustvergrößerung.
Lediglich bei ausgeprägten Fehlbildungen, nach Brustkrebs-Erkrankung oder bei deutlicher Asymmetrie (mindestens eine Körbchengröße). Dann muss man bei der Krankenkasse ein Attest einreichen, der MDK entscheidet dann, ob es wirklich "medizinisch notwendig" ist.

15.04.2012 16:47

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

ich habe ein grosses problem.ich bin 21 jahre und habe schon als teenie nie wirklich brust gehabt,durch die schwangerschaft ist echt nichts mehr da und ich fühle mich nur noch wie ein mann.jeden tag leide ich daruter wenn ich in den spiegel schaue unfd hatte schon schlimme deppressive probleme.was kann ich mache das ich die chance bekomme um eine normal weibliche rundung zu bekommen?bezahlt die KK evtl. die kosten?

liebe grüsse constance

07.05.2012 18:09

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Liebe constance,
leider ist es auch bei Ihnen sehr unwahrscheinlich, dass die Krankenkasse eine Brustvergrößerung bezahlt.
Eine Brustvergrößerung mit Implantaten wäre eine mögliche Option weibliche Rundungen zu bekommen, welche zu Ihrem Körper passen. Eine Untersuchung in unseren Praxisräumen kann ich Ihnen gerne anbieten.

Viele Grüße aus Hannover

Dr. med. F.-W. von Hesler

www.klinik-am-kroepcke.de



07.05.2012 19:33

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

Bedauerlicher Weise raten die Kassen bei erhöhtem psychischem Leidensdruck zu einer Psychotherapie. Sollten Sie eine anlagebedingte Fehlbildung haben, z. B. eine Schlauchbrust, o.ä. können Sie evtl. die Kosten für eine derartige Korrektur mit Implantaten von der Kasse erwarten. Ansonsten leider nicht.
Viele Grüße
Nektarios Sinis

www.sinis-plastische-chirurgie.de


07.05.2012 20:06

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RE: Brustvergrößerung Erstattung durch die Krankenkasse

blacky vom 07.05.2012 18:09h

Die KK akzeptiert die von Ihnen geschilderten Gründe nicht, um die Kosten für eine Brustaugmentation zu übernehmen.
Frau Dr. Bodo schildert das ganz richtig. Langwierige Psychotherapiesitzungen würde die KK übernehmen, nicht aber die Kosten einer Operation, Constance.

Stellen Sie sich gerne in meiner Sprechstunde vor, um die Möglichkeiten einer Korrekturoperation zu besprechen.

Herzlichst,

Dr. med. Paul J. Edelmann
www.frankfurter-klinik.de/all

07.05.2012 20:47

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Liegt ein rein ästhetische Problem vor, kann die Kasse die Kosten nicht übernehmen. In Fällen einer Brustentwicklungsstörung mit entstellendem Charakter (Tuberöse Brust, Asymmetrie, fehlende Brustentwicklung, Transsexualität Mann->Frau) übernehmen die Kassen in der Regel die gesetzlichen Kosten für den "zweckmäßigen und ausreichenden Eingriff". Sollte damit das angestrebte Ergebnis nicht erreichbar sein, ist ggf. eine ergänzende Sondervereinbarung notwendig.

17.05.2012 15:35

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