Aufgaben
Die DGPRÄC vertritt die wissenschaftlichen und berufsrechtlichen Interessen der Plastischen Chirurgen in Deutschland. Dabei werden alle Bereiche der Plastischen Chirurgie, die so genannten „vier Säulen“ vertreten: Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie, Ästhetische Chirurgie und Verbrennungschirurgie. Die Forschung und Qualitätssicherung nimmt in Form von Leitlinien- und Gremienarbeit einen breiten Raum innerhalb der Gesellschaft ein. Auch der Nachwuchs wird aktiv gefördert (z. B. durch interne Fortbildungsseminare).
Mitgliedschaft
Nur Ärzte, die „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (bzw. „Facharzt für Plastische Chirurgie“) sind, können ordentliches Mitglied der DGPRÄC werden. Ärzten, die sich noch in der sechsjährigen Weiterbildung befinden, steht eine Assoziierte Mitgliedschaft offen. Für die Aufnahme ist in beiden die Unterschrift von drei Bürgen und Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Aktualisiert: 08.08.2012