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Krankschreibung bei Brustverkleinerung als Selbstzahler?

Anonym
annalisl
München · Erstellt am 10.03.2018 · letzte Antwort 7.12.2018

Ich möchte mir die Brust verkleinern lassen. Aktuell ist noch nicht sicher, ob die Krankenkasse das bei mir übernimmt ( ich befinde mich gerade im zweiten Widerspruch)

Der Termin steht aber schon, da ich die OP auf alle Fälle machen lassen will. Nun meine Frage: Falls die KK die Kosten nicht übernimmt. Wie sieht es da mit der Krankschreibung aus?

(Mit meine Arbeitgeber ist alles geklärt - er weiß Bescheid und versteht das auch. ABER: regulärer Urlaub kommt nich in Frage. Ich habe generell nur 5 Wochen urlaub... Wenn hierfür dann 2-4 Wochen genommen werdne müssen, dann bleibt mir nichts mehr... und irgendwann brauche ich auch mal Pause.... ) Unbezahlter Urlaub kommt ebenfalls nicht in Frage. Ich verdiene nicht so viel, dass ich so viel für einen Puffer auf die Seite legen kann. Schon garnicht, so viel, dass ich shclimmstenfalls einen Monat ohne Lohn auskomme - Habe ja auch Miete etc. zu bezahlen.

Gibt es da die Möglichkeit, sich von seinem Hausarzt krankschreiben zu lassen, obwohl man selbstzahler ist? Die OP ist ja Medizinisch Notwendig. Auch wenn sie die KK nicht zahlt. Ich mache das in dem Fall nicht als Schönheits Op..

25 Kommentare

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  • Anonym
    Trems
    7.12.2018

    Mein Frauenarzt weiß über mein Vorhaben bescheid und da die Kasse nicht zahlen will/wird hatte er schon gemeint er schreibt mich dann auf Kasse krank und macht die Nachsorge wenn ich ins Ausland gehe zur Brustverkleinerung!

  • Anonym
    Loewin77
    18.11.2018
    Bester Kommentar

    Doch. Geht. Bin gerade in der 4. Woche Au wegen Wundheilungsstörungen.

  • Anonym
    Else
    8.05.2018

    Ich hab mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, aber meine Erfahrung:
    keine Krankschreibung bei Selbstzahler- Ästhetische- OP.
    Dabei ist es egal, wo man die OP machen lässt, ob im Ausland oder in Deutschland.
    Laut KK ist eine ästhetische OP nicht medizinisch notwendig, also keine Krankschreibung.

    Die Möglichkeit wäre dann wirklich nur Schnupfen, Durchfall oder so etwas?

  • Anonym
    cristy2000
    21.03.2018

    Sehr gerne! Ich drücke dir ganz fest die Daumen für deine bevorstehende OP und wünsche dir noch alle Gute !!! :)

  • Anonym
    annalisl
    21.03.2018

    Vielen Dank für die Antwort. :)

    Der gleichen Meinung bin ich eben auch. Das mit dem Urlaub / Unbezahlten Urlaub ist manchmal gar nicht so einfahc zu regeln. Da Betriebsurlaub etc. etc... Zumal man bei unbezahlten Urlaub auch von irgendwas Lebne müssen. Es ist ja nicht garantiert, dass man nach 2 wochen wieder arbeiten kann.

    Das ganze mit meiner Hausärtzin zu besprechen werde ich auf alle Fälle machen. Sie hat mir ja auch ein Attest für die Krankenkasse geschrieben. Sie kennt also meine Situation. Und auch die Tatsache, dass es sich bei mir nicht um eine schönheits OP handelt.

    Wird schon allles gut werden hoffe ich :)

  • Anonym
    cristy2000
    21.03.2018

    Ich stand bei meiner OP vor genau der gleichen Frage! Ich hatte mich entschieden, die OP selbst zu bezahlen, da Aussichten auf eine Kostenübernahme durch die KK sehr gering waren. Um bei den Kosten zu sparen, habe ich mich dann entschieden die OP in Prag, also im Ausland durchführen zu lassen. Weil ich nicht genug Urlaub hatte, hatte ich mich vorher an meine Hausärztin gewandt, Ihr meine Situation geschildert und gefragt, ob es möglich ist, mich anschließend krankschreiben zu lassen. Sie war sehr nett und hatte mir bestätigt, dass sie es tun würde mit der Begründung, dass ich ja nach der OP erst mal zu Hause bleiben sollte für 2 Wochen. Weil ich ja grundsätzlich erstmal arbeitsunfähig bin, egal aus welchem Grund, habe ich deshalb anschließend die Krankschreibung erhalten. Ist etwas besonders in meinen Fall, da ich ja keine Nachsorge vor Ort hatte und Sie deshalb dies für mich übernommen hat. (War zum Glück nicht notwendig, da ich keine Komplikationen hatte)

    Daher würde ich sagen, frage einfach mal deinen Hausarzt..wenn ich überlege, wie einfach es grundsätzlich ist, sich krankschreiben zu lassen, sollte es nach einer größeren OP doch machbar sein.

  • Dr. med. Hans Bucher

    14.03.2018

    Nur wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, darf arbeitsunfähig geschrieben werden. So ist es nun mal.

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    13.03.2018

    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen ;-))

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Achsoooo... nein, die musste ich alle selber einreichen. Incl. einem persönlichen Anschreiben. Naja - noch ist ja noch nicht alles verloren. :)

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    13.03.2018

    Heutzutage hätte ich mit meiner damaligen Diagnose auch keine Chance mehr , weil " Krebs" nicht eindeutig diagnostiziert wurde und im Endeffekt auch zum Glück keiner war , aber bei der Mammographie war es halt auffällig strukturiert und es war meine Entscheidung , diesen Eingriff zu machen oder nicht ! Selbstverständlich ging mir da die Sicherheit vor , zumal meine Oma genau zu der Zeit einen bösartigen Knoten hatte , weswegen ich nicht lange nachdenken musste :-(( Die Schreiben an meine KK zur Kostenübernahme habe ich nie zu Gesicht bekommen , denn diese haben meine Gyn. und mein zuständiger PC beantragt , was vor 21 Jahren wohl so üblich war .... keine Ahnung .....?

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Achsooooo.. ja gut, dann ists das doch noch mal etwas anderes als bei mir.
    Ja, das ist Mittlerweile echt eine Kathastrophe... nicht immer unbedingt im Zusammenhang mit Brustverkleinerungen....auch Reha etc. wird kaum noch mehr genehmigt. Und wenn, dann mit einer Saftigen zuzahlung...

    um die Gesundheit geht es hier schon lange nicht mehr habe ich das Gefühl

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    13.03.2018

    Nun , bei mir ist damals auffälliges Gewebe entfernt worden, weswegen meine Brust in dem Zuge mit Implantaten wieder aufgebaut wurde ?Das ist aber schon 21 Jahre her und da tickten die Uhren in der Hinsicht noch etwas anders ‼️ Jedesmal , wenn danach ein medizinisch Notwendiger Eingriff wieder nötig war , in meinem Fall schon 7 x , hat die KK die Kosten jedesmal übernommen ‼️

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Aber es ist ja keine Ästehtische OP.... Ich habe Atteste von Ärzten, die bestätigen, dass die OP medizinisch notwendig ist. DAss das die Krankenkassen nicht so sehen ist ja nichts neues ;)

    Wie sieht es denn dann aus? Es handelt sich ja um einen Medizinisch notwendige OP - nur eben nicht von der Krankenkasse bezahlt.

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Ja total... bin echt am Ende. Ich bin eben noch im Streit mit der Krankenkasse. Aber die Situation ist für mich nicht mehr tragbar. ( und das mit 23!) Deswegen mache ichdie OP auf alle Fälle.

    Urlaub klappt bei mir nicht, da ich garnicht erst so viel JArhesurlaub hab. Und auch Unbezahlter Urlaub nicht - ich muss mir ja auch was zu essen kaufen ;))

    Einfach alles unglaublich schwierig und deprimierend....
    Wie hat es denn bei Ihnen mit der Kostenübernahme geklappt?

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    13.03.2018

    In der Hinsicht ist vieles schwer zu verstehen :-(( und bei mir persönlich hat sich diese Frage nie gestellt , da sowohl bei meiner Brust als auch bei meiner Nase die Kosten von meiner KK übernommen wurden !

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Ja gut, aber bei mir ist es in dem Sinne keine Schönheits OP - absolut nicht. Ich habe hier mehere Atteste von Ärtzen, dass die OP Notwendig sei. Nur die Krankenkasse sieht das einfach anders.

    Da Erscheint mir doch die Antwort und Begründung, die das nicht so sehen deutlich plausibler. Die krankenkasse übernimmt ja vieles nicht, was eigentlich Medizinisch Notwendig wäre - siehe oben.

    Ich kann das schlicht und einfach nicht ganz nachvollziehen und kann mir auch nicht vorstellen, dass bei einer Brustverkleinerung mit Attesten keine AU deswegen ausgestellt werden kann.

    Klar, wenn ich mir Fett absaugen oder die die Brust vergrößern lasse -dann klar. Hier handelt es sich ja wirlich nur um die Schönheit. In meinem Fall aber nicht.

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    13.03.2018

    Hallo annalisl , hier findest du diesbezüglich interessante Informationen im Internet ;-)
    allgemeinarzt-online.de
    In der Suchleiste gibst du dann folgendes ein : AU nach Schönheit-OP ?
    Dort findest du dann den Artikel :-))
    VG von Susanne

  • Anonym
    annalisl
    13.03.2018

    Danke für die Antwort :)

    Zählt denn dann die OP als Medizinisch Indizierte OP? Könnte ja rein theoretisch auch als Schönheits OP gelten.

    Die Atteste habe ich zwar. ( Hausarzt, Gyn, Orthopäde und Chirurg) Aber die KK genehmigt die OP evtl. nicht.

  • Dr. med. Necla Kirac

    · 12.03.2018

    LIEBE ANNALISI,
    Bei medizinisch indirzierten Operationen können Sie sich, in Ihrem Falle könnte Ihr Hausarzt oder Ihr Gynäkologe die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Necla Kirac
    Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
    Rothenbaumchaussee 119
    20149 Hamburg

    Tel: 040- 450 00 891
    Email: dr.neclakirac@gmx.de

  • Anonym
    annalisl
    12.03.2018

    vielen Dank für die Antwort an alle hier :)

    Möchte mich nur einfahc nicht damit zufrieden geben, meinen Jahresurlaub für etwas zu " verschwenden" , was bei mir wirklich medizinisch Notwendig ist. Attest hierfür liegen ja vor.
    Dass die KK das in sehr sehr vielen Fällen anderes sieht, ist ja nichts neues.

    Zu Ihrem Beitrag Herr. Dr. med. Graf:
    Die Atteste, dass die Behandlung Medizinisch Notwendig ist habe ich ( 4 Stück von verschiedenen Ärtzen) Somit kann ich also quasi aufgrund dessen Krankgeschrieben werden? Wenn ja, von dem? der PC und das KH in dem ich dann bin sagten mir, sie würden mich keinesfalls Krankschreiben.

    Und: Vielleicht sind Sie so lieb und erklären mir das mit der Steuergeschichte etwas genauer.
    Der OP Termin steht bei mir schon. Auch die Kosten sind geklärt,( mit MwSt) falls die KK die Kosten doch nicht übernehmen sollte - befinde mich hier noch im Streit mit dieser.

    Liebe Grüße

    annalisl

  • Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

    · 11.03.2018

    Hallo !
    Ich muss den Angaben aller anderer, die hierzu etwas gesagt haben, widersprechen:
    Die Krankschreibung ist nicht gebunden an eine Kostenzusage der Krankenkassen, sondern an der medizinischen Indikation. Es gibt genug Behandlungen, die von Krankenkassen aus unterschiedlichsten Gründen nicht erstattet erfolgen (Neue Methode, nicht anerkannte Verfahren, oder -wie hier- Grauzonen, wo die Krankenkassen sich immer mehr auf den Standpunkt stellen, für "sowenig" nicht aufkommen zu müssen).
    Wenn Ihr behandelnder Arzt der Auffassung ist, dass eine medizinische Indikation vorliegt, sollte er sich das von einem anderen Facharzt (z.B. Ihrem Gynäkologe) in Form eines Attestes bestätigen lassen, dann dürfte eine Krankschreiben aus meiner Sicht nichts im Wege stehen; meiner Ansicht nach dürfte dann auch keine Mwst anfallen (So sieht es zumindest der Europäische Gerichtshof).

    Viel Glück,

    Dr Joachim von Finckenstein, Starnberg
    www.finckenstein.de

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    11.03.2018

    Hallo annalisl , es gibt immer eine Möglichkeit , sich krankschreiben zu lassen .... man muss dem Kind nur den richtigen Namen geben ;-)
    Wenn deine KK die Kosten nicht übernimmt , wird wegen einer Brustverkleinerung b.z.w. BV nicht krankgeschrieben !!!
    VG von Susanne

  • Dr. med. Hans Bucher

    11.03.2018

    Laut AU-Richtlinien darf wegen einer ästhetischen Operation keine Krankschreibung erfolgen, egal von wem. Das ist eindeutig so festgelegt und es gibt auch keine Ausnahmen. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Sache natürlich anders.

  • Anonym
    Katzenfreund
    Gekröntes Mitglied
    11.03.2018

    Hallo,

    wenn die KK die OP nicht übernimmt, ist eine Verkleinerung als Selbstzahler wie bei mir nicht möglich. Dann musst Du halt wie viele andere was vom Jahresurlaub opfern.

    Gruß GABY

  • Anonym
    sigio
    10.03.2018

    wenn die Op nicht von der Kasse bezahlt wird, kann man sich auch nicht auf Kasse krankschreiben lassen, Ist leider so. Wenn Sie den Op Termin vielleicht auf einen Freitag vereinbart haben, könnte aber 1 Woche bzw. 9 Tage postOp reichen, falls Sie keine schwere körperliche Arbeit haben. Wenn die Op nicht von der Kasse üebrnommen wird, gilt sie leider offiziell auch nicht als medizinsiche notwendig. Spreche aus eigener Erfahrung... viel Glück!

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