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Nachträgliche Kostenübernahme der Brustverkleinerung durch KK

Anonym
Mella
Stuttgart · Erstellt am 26.05.2017 · letzte Antwort 15.07.2020

Hallo,

ich werde in den nächsten Tagen bei meiner KK einen Antrag auf Brustverkleinerung stellen. Alle Atteste (PC, Ortho, Gyn, Physio und Hausarzt) habe ich schon zusammen. Kurz die Daten: 35 Jahre, 1,60m, 58 kg, 80E. Brustgewicht ca. 1.200g pro Seite / drüsenlastig

Nun zu meiner Frage: Ich möchte die Verkleinerung auf jeden Fall machen lassen. Sollte die KK ablehnen und ich den Eingriff trotzdem durchführen lasse, besteht dann die Möglichkeit, dass ich nachträglich aufgrund meines Widerspruchs doch noch eine Zusage / Kostenübernahme erhalte? Oder habe ich durch mein "eigenmächtiges Handeln" den Anspruch auf Kostenübernahme verwirkt? Die Klinik hat definitiv eine medizinische Indikation festgestellt, es handelt sich nicht um eine ästhetische OP.

9 Kommentare

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  • Anonym
    Martha910551
    15.07.2020

    Hallo, es ist nicht von vornherein davon auszugehen, daß die KK ablehnt. Bei mir wurden beidseitig weniger als 500g entfernt, musste weder Gutachten oder sonstiges vorlegen. Lediglich beim MDK musste ich mich vorstellen. Den Antrag hatte die Ärztin vom Brustzentrum gestellt, dort wurde ich auch operiert. Wenn die KK zahlen soll muss ein Arzt mit Kassenzulassung operieren.
    Viel Erfolg

  • Anonym
    Fran
    15.06.2020
    Bester Kommentar

    Nachtrag: Nun, 6 Monate später, hat die Krankenkasse bzw. wohl der prüfende MDK meine BV als medizinisch notwenig eingestuft. Wenn auch erst nach meinem Widerspruch nach erster Ablehnung.
    Es kann also gehen. Nicht aufgeben.

  • Anonym
    Fran
    19.12.2019

    Ich habe zuerst operieren lassen. Es musste einfach sein aus diversen Gründen und das schnell. Erst danach, also jetzt habe ich den Antrag gestellt bei meiner KK.
    Sie haben zumindest nicht von vorne herein abgelehnt sondern mich gebeten alle Unterlagen zu liefern. Das habe ich nun getan, soweit ich sie hatte. Manche Ärzte reagieren ja manchmal etwas zeitverzögert.
    Wir werden sehen was bei raus kommt.
    Ich sehe gerade, dass das Thema schon veraltet ist. Aber vielleicht interessiert es ja doch noch jemanden.

  • Anonym
    mimo484093
    28.05.2017

    Ich habe auch einen Antrag gestellt und hatte auch 4 Wochen Einspruchsrecht gehabt.
    Jedoch hätte Ich vom Orthopäden, vom Gynäkologen sämtliche Nachweise erbringen müssen bzw. Therapie Nachweise vom Orthopäden etc.
    Dann hätte ich Fotos aus sämtliche Positionen von meinem Körper einreichen müssen.
    Zuletzt wollten sie nur die Kosten von Kliniken übernehmen die mit der TK im Vertrag stehen.
    Da ich eine gute Klinik im Vorfeld gefunden habe und auch schon einen Op Termin hatte und mir auch ausdrücklich gesagt wurde, dass keine Nachträgliche Kosten übernommen werden, habe ich die Op auf eigene Kosten machen lassen.
    Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und würde es immer wieder machen .Hatte 75F und jetzt 75C.
    Wünsche dir alles Gute und es ist eine gute Entscheidung !

  • Anonym
    Lamia
    27.05.2017

    Wichtig ist nicht das Resektatgewicht sondern z.B. Dokumentierte Therapieresistente Entzündungen in der Falte oder aber physische Beschwerden durch das hohe Gewicht, die objektivierbar sind. Bevor Du eine OP selbst finanzierst muss zumindest der Antrag gestellt sein und die Kasse zumindest die Möglichkeit haben darüber zu entscheiden. In bestimmten Fällen ist es möglich die Kosten ganz oder teilweise danach erstattet zu bekommen, dafür muss aber erstmal der korrekte Antragsweg eingehalten worden sein.

  • Anonym
    Mella
    27.05.2017

    Da fällt mir auch gerade ein, dass die Dame von der tk mir am Telefon sagte, sie machen keine Vorgaben an das resektionsgewicht. Das wäre zu pauschal. 150g pro Seite wären natürlich zu wenig, aber es gibt keine bestimmte Grenze.

  • Anonym
    Mella
    27.05.2017

    Vielen dank für die antworten. Ich bin auch bei der tk. 1.500 g pro Seite kann ja nur ein schlechter Scherz sein . Wenn aber doch mein Widerspruch noch läuft, ist die Sache nicht abgeschlossen. ..oder sehe ich das falsch?

  • Dr. med. Hans Bucher

    27.05.2017

    wenn Sie eine Ablehnung bekommen, haben Sie 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen oder vor Gericht zu gehen. Danach ist der Bescheid rechtskräftig und die Sache abgeschlossen.

  • Anonym
    mimo484093
    27.05.2017

    Die KK übernimmt nachträglich keine Kosten und sieht erst eine Notwendigkeit bei einem Entnahmegewicht von 1500gr pro Seite.
    Außerdem übernehmen sie nur Kosten von Vertragskliniken. So meine Erfahrung mit meiner Krankenkasse TK

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