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Vorbereitung für den MDK-Termin wegen Brustverkleinerung mit 23

Anonym
Freya455787
München · Erstellt am 7.04.2017 · letzte Antwort 11.05.2017

Hallo zusammen,

Ich bin 23 Jahre alt und setze mich seit ca 1,5 Jahren effektiv mit einer Brustverkleinerung auseinander. Ende 2015 bin ich auf Rat meines Gynäkologen zu einem von ihm empfohlen Chirurgen. An meine Krankenkasse habe ich vor gut einem Jahr meinen Antrag auf eine Kostenübernahme gesendet, samt Chirurgen-Bericht, Nachweise über Krankengymnastik, Schreiben vom Orthopäden und auch vom Frauenarzt. Die KK lehnte anfangs ab, da ich keinen Bericht vom Hautarzt hatte. Dieses habe ich vor 3 Monaten nachgereicht und habe am Wochenende eine Einladung zum MDK bekommen. Vorab ein kleiner Hoffnungsschimmer :) den Termin habe ich auch schon nächste Woche Donnerstag. Meine Frage an euch: Muss ich irgendwelche Schreiben, Anträge o. Ä. Dort mit hinnehmen? Denn normal müssten die ja meine ganzen Dokumente bereits haben? Oder soll ich einfach ohne etwas schriftliches dort hin? Und dort befragen, untersuchen lassen... Vielen Dank vorab :)

15 Kommentare

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  • Anonym
    Freya455787
    11.05.2017

    Vielen lieben Dank ?

  • Anonym
    Freya455787
    11.05.2017

    Ja zum Glück :)) danke :)

  • Anonym
    forest499806
    11.05.2017

    ui super! Glückwunsch! :)

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    11.05.2017

    Hurrraaa !!! Ich freue mich mit dir !!! :-)) Zum Glück sind meine Daumen noch dran ;-)!

  • Anonym
    Freya455787
    11.05.2017

    Ich kann es nicht glauben!!!! ??? ich habe so eben dir Zusage meiner Kasse erhalten!!! Ich freue mich soooo, soooo sehr!!!! ?

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    18.04.2017

    Meine Daumen hast du ;-))

  • Anonym
    Freya455787
    18.04.2017

    Vielen Dank für die ganzen Ratschläge! ?
    Den Termin beim MDK hab ich bereits geschafft... Die Dame war wirklich sehr, sehr nett. Habe mich dort wohl und verstanden gefühlt. Natürlich heißt es nun trotzdem abwarten. Mir wurde gesagt, dass ich wohl in 2 bis 3 Wochen mit der Antwort der KK rechnen kann :) drückt mir die Daumen ?

  • Dr. med. Oliver Schumacher

    · 10.04.2017

    Hallo,
    Herr Schäfer hat den Vorgang, soweit man das als "Nicht-Jurist" einschätzt, sehr gut erläutert! Die klinische Erfahrung zeigt wesentliche Abläufe:

    Antragsstellung Kostenübernahme, es folgt die Ablehnung. Dann wird oftmals Widerspruch eingelegt.
    Die Krankenkassen kennen die Fristen genau und halten diese oftmals auch ein.
    Aus fachärztlicher Sicht ist entscheidend, daß Sie eine möglichst komplette Krankengeschichte vorweisen sowie eine plausible, medizinische Argumentation aufzeigen. Unter Berücksichtigung der Fristen und evtl. auch persönlicher Kontaktaufnahme mit der GKV sollten Sie vielleicht einen Weg finden. Falls nicht, empfiehlt sich der Rat eines Fachanwaltes für Sozialrecht.

    Beste Grüße,

    Dr.med.B.Krüger
    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
    Aesthetic Clinic Med KöBogen Düsseldorf

  • Anonym
    christian_scha307008
    7.04.2017

    Die entscheidende Frage ist, ob die Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3a SGB V eingetreten ist.

    Die Krankenkasse hat nach § 13 Abs. 3a SGB V über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des MDK, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Ein Unterbleiben dieser Unterrichtung führt jedoch allein nicht zur Genehmigungsfiktion, d. h., die Frist von fünf Wochen wird auch ohne Unterrichtung erhalten.

    Konkret stellt sich also die Frage, wann Sie den Antrag gestellt haben, ob Sie das Datum des Zugangs nachweisen können und wann der ablehnende Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Liegen zwischen Eingang des Antrags bei der Krankenkasse und dem Zugang des ablehnenden Bescheids mehr als 5 Wochen, so ist die Genehmigungsfiktion eingetreten. Die medizinische Frage, ob die Sachleistung zu gewähren ist, wird dann nicht mehr geklärt. Ein Klageverfahren dauert höchstens 6 Monate, da keine medizinischen Gutachten einzuholen sind, die das sozialgerichtliche Verfahren deutlich verlangsamen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Schäfer
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Sozialrecht

  • Dr. med. Oliver Schumacher

    · 7.04.2017

    Guten Tag,

    nehmen Sie auf jeden Fall alle Unterlagen nochmal mit. Fehlt irgendetwas, dauert es wieder einige Zeit. Schreiben Sie auch kurz Ihre eigene "Krankengeschichte" einmal auf, Beschwerden, die Sie aufgrund Ihrer zu großen Brust haben, Verlauf,Leidensdruck und vor allem, inwieweit Sie der Befund bei der Ausübung der alltäglichen Dinge, beruflich und privat beeinträchtigt! Der MDK interessiert sich vor allem für eine " Erkrankung" i.S. des SGB. Wenn Sie zudem Rötungen, Hautreizungen im Bereich der Unterbrustfalte beklagen (sog. Intertrigo) und dies bereits mit Salben,Cremes etc. behandelt haben, auch dermatologisch, gehört auch dies in einen Kostenübernahmeantrag.
    Formaljuristisch muss die KK innerhalb einer Frist (meist 4 Wochen) reagieren. ebenso gibt es eine Frist zur Widerspruchserhebung bei Ablehnung des Antrages. Achten Sie darauf! Nicht aufgeben!

    alles Gute und beste Grüße,

    Dr.med.B.Krüger
    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
    Aesthetic Clinic Med KöBogen Düsseldorf

  • Anonym
    christian_scha307008
    7.04.2017

    Sie sollten rechtliche Schritte gegen Ihre GKV anstrengen. Denn längst ist Genehmigungsfiktion eingetreten. Die Leistung gilt damit als bewilligt. Dies müssen Sie nur noch gerichtlich durchsetzen. Ich darf insoweit auf meine bisherigen Beiträge verweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Schäfer

    Linten Rechtsanwälte

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    7.04.2017

    Das kann ich nur bestätigen , denn das seelische Befinden interessiert leider die Wenigsten :-(( Die erste Ärztin , die mir gegenüber saß ,war sehr herablassend und demütigend .... so etwas hatte ich in meinem ganzen Leben noch nie erlebt und man fühlte sich danach wie ein kleines , dummes Ding , selbst ich , die sonst eigentlich sehr schlagfertig ist und mit beiden Beinen fest auf dem Boden steht !!! .Zum Glück hatte ich bei der Krankenkasse eine sehr , sehr nette Sachbearbeiterin , die mich auf meinen Wunsch hin zu einem anderen medizinischen Dienst im Nachbarort geschickt hat und dort hat man sich auch mal meine ganze Geschichte angehört , wieso , weshalb und warum das Ganze überhaupt entstanden ist und dort habe ich dann letztendlich auch die Zusage der Kostenübernahme bekommen :-))

  • Anonym
    Freya455787
    7.04.2017

    Hi Susanne, danke für die schnelle Antwort :) ja, dass kann man ja leider nicht ablegen ??

  • Dr. med. Sixtus Allert

    Dr. med. Sixtus Allert

    · 7.04.2017
    Bester Kommentar

    Hallo,
    es ist immer sinnvoll, alles an vorliegenden Unterlagen mitzunehmen.
    Richten Sie sich darauf ein, dass dort keine Kollegen sitzen, deren oberste Aufgabe Empathie für Sie ist. Manchmal kommt es zu verbalen Entgleisungen, die Sie unkommentiert lassen sollten.
    Aber vor allem: sprechen Sie nur über körperliche Befunde, NIE über seelische.
    Viel Erfolg!
    Dr Sixtus Allert

  • Anonym
    Susanne344470
    Gekröntes Mitglied
    7.04.2017

    Hallo , als ich zum MDK gegangen bin habe ich keine weiteren Unterlagen mitgenommen ! Du könntest aber mal dort anrufen und nachfragen, ob die Unterlagen vom letzten Jahr noch vorliegen oder deine Sachbearbeiterin von der Krankenkasse danach fragen ⁉️Sicher ist sicher ??‼Das was du für den Tag brauchst , hast du eh dabei ?‼️
    LG von Susanne

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