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BrustOP bei kleinem A und großem B: Widerspruch nach Ablehnung durch TKK

geloschter_ben456042
9.02.2017 · letzte Antwort: 10.02.2017

Dieser Beitrag wurde aufgrund des Löschrechtes entfernt.

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Antworten (3)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
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Tamarica Fischer-Nagel
Bad Wildungen . 10.02.2017
Beste Antwort
Hallo,
für den ersten Widerspruch ist es vor allem wichtig den gesetzten Zeitrahmen einzuhalten, meistens 1 Monat, wenn nichts anderes im Schreiben steht. Es genügt normalerweise zu schreiben, dass Sie "gegen den Bescheid vom so-und-so-vielten hiermit fristgerecht Widerspruch" einlegen. Dann muss Ihre Krankenkasse ja irgendwie darauf reagieren. Meistens kommt dann ein Schreiben zurück, dass der Widerspruch nicht anerkannt wird, weil Sie keine "neuen Befunde" vorgelegt haben. Häufig schicken die Kassen auch Fragebögen, die man ausfüllen soll. Wenn Sie einen netten Chirurgen oder eine ebenso nette Helferin des Chirurgen haben wird Ihnen sicher jemand helfen, diese Fragen zu beantworten, die manchmal seltsam erscheinen. Es empfiehlt sich noch Bescheinigungen von anderen Ärzten zu besorgen, die die Auffassung Ihres Chirurgen teilen und den Kassenantrag unterstützen können. Das wären dann die verlangten "neuen Befunde". Sie sollten sie aber tatsächlich erst einmal nicht einreichen, solange die Krankenkasse sie nicht einfordert.
Bei erneuter Ablehnung sollten Sie sich einen Termin beim MDK geben lassen, da Sie persönlich Ihre Leiden sicher besser schildern können als das in einem Brief dargestellt werden könnte.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Viele Grüße
Tamarica Fischer-Nagel
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
10.02.2017
Sollte dem Ablehnungsbescheid keine medizinische Untersuchung durch den MDK vorausgegangen sein, so legen Sie selber zeitnah schriftlich Einspruch ein und erbitten einen Termin zur persönlichen Vorstellung beim MDK.
Sollten Sie nach diesem Untersuchungstermin wiederum einen Ablehnungsbescheid bekommen, wenden Sie sich mit sämtlichen Unterlagen an einen Fachanwalt für Medizinrecht (w/m)!

Viel Erfolg und beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Hallo,
Der erste Widerspruch halten Sie ganz einfach. Es genügt der Satz, dass Sie Einspruch einlegen und auf eine persönliche Untersuchung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
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