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Echte Gynäkomastie, aber Krankenkasse zahlt nicht

Dortmunder1337
6.01.2014 · letzte Antwort: 3.02.2014

Hallo zusammen,

in meiner vollen Verzweiflung wende ich ich nun an Sie.

Wie dem Betreff zu entnehmen, weigert sich meine Krankenkasse meine Gynäkomastie OP zu bezahlen.

Kurz zu meiner Person: Männlich Noch in diesem Monat werde ich 24. Student Größe 175cm Gewicht 85 kg Muskulös (betreibe Kraftsport, habe bis 2009 ca 20 Kilo mehr drauf gehabt, seitdem mehrmals die Woche im Studio unterwegs und Ernährung komplett umgestellt)

Ich habe alle von der Krankenkasse geforderten Unterlagen eingereicht. Dazu zählten Besuch des Hausarztes, Nachweis des Befunds vom Chirurgen, Endokrinologische Untersuchung mit Blutwerten, Ultraschall der Brust und Untersuchung der Hoden.

Alle zuvor genannten Instanzen Bestätigen die Diagnose der Gynäkomastie vera.

Die Krankenkasse lehnte eine erste Übernahme ab. Ich legte Widerspruch ein. Daraufhin gab die KK meinen Fall an den MDK, der ebenfalls ablehnte. Dann legte ich wieder Widerspruch ein, da der MDK mich nicht einmal vorgeladen hat und trotz der Unterlagen, die eine echte Gynäkomastie aufzeigen, zu dem Entschluss kam dass ich keine hätte. Dann wurde ich vorgeladen und auch dieses mal wurde mein Widerspruch nicht stattgegeben, da keine Krankheit im Sinne des SGB V vorliege.

Bei mir liege also kein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vor der ärztliche Behandlung bedarf. Regelwidrig sei in dem Fall ein Zustand der von der Norm, vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht.

Des Weiteren führt meine KK an, dass ihnen kein Pathologischer Nachweis meiner Krankheit im Sinne des SGB V vorliegt.

Weiterhin beschreibt die KK ein Urtleil von 2004, welches besagt, dass eine erhebliche Abweichung des Regelzustandes vorliegen muss um eine Krankheit zu begründen.

Meine Abweichnung würde noch befriedigende körperliche und psychische Funktionen zulassen.

Weiter würde müsste meine Abweichung "quasi im Vorbeigehen" erkennbar sein (welches der Fall ist, aber niemals geprüft wurde).

Die Frist zur Klage habe ich verstreichen lassen, da ich ich psychisch nicht mehr ausgehalten habe und eine Pause von den Strapazen brauchte.

Für mich war es schon ein riesen Schritt vor ca. 1.5 Jahren mit diesem Problem, was mich schon seit meiner Pubertät immens belastet, zu meinem Hausarzt zu gehen und mich ihm anzuvertrauen.

Nach dem ganzen Text hier, hätte ich die bescheidene Bitte, mir Ratschläge zu geben, was ich noch tun kann, evtl neue Befunde, Krankenkassenwechsel, Fotos, keine Ahnung... ich weiß nichtmehr weiter und bin vollkommen verzweifelt. Wenn ich die finanziellen Mittel hätte, würde ich die OP sicher durchführen lassen, auch wenn ich davon ausgehe, dass hier die Krankenkassen und der MDK nur ein Spiel spielen und sich ins Fäustchen lachen....

Vielen Dank bereits im Voraus.

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Antworten (7)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Dr. med. Mathew Muringaseril
2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen... . 3.02.2014
Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten.

Viel Erfolg!


Viele Grüße


Dr. Muringaseril
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
7.01.2014
"...Ist der Schritt zum Gericht überhaupt noch möglich wenn die 1Monats-Frist zur Einreichung der Klage überschritten ist?"

Diese Frage beantwortet Ihnen ein/e Fachanwalt/anwältin für Medizinrecht. Investieren Sie in eine Beratungsstunde - mit sämtlichen Unterlagen, die Ihnen vorliegen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Dr. med. Paul J. Edelmann.
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Dr. med. Wolfgang Funk
München . 7.01.2014
Ich schließe mich allen Kollegen an und wünsche viel Glück und Erfolg!

Viele Grüße
Dr. Dr. Wolfgang Funk
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Dr. med. Dirk Wisser
Bamberg . 7.01.2014
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Frist für Sie ein Problem darstellen sollte. Um gerade aber solche Fragen und die weitere Strategie zu planen, sollten Sie sich fachkundigen Rat beim VdK oder einem Fachanwalt einholen.
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Dr.med. Ali Saalabian
flag Wien . 6.01.2014
Guten Tag!

Sie haben alles bisher richtig gemacht.
Ich kann Ihnen auch nur das gleiche wie meine Kollegen zuvor empfehlen.
Wünsche Ihnen viel Erfolg dabei mit besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
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Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Noch keine Bewertungen
6.01.2014
Hallo Dortmunder,den zu beschreitenden Weg hat Ihnen Kollege Dr.Wisser bereits signalisiert, wobei ich mich seinen Ausführungen vollumfänglich anschließe.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg !
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel,
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Dr. med. Dirk Wisser
Bamberg . 6.01.2014
In Ihrem Fall bleibt eigentlich nur noch der Weg zum Sozialgericht, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Bevor Sie jedoch diesen Schritt wagen, sollten Sie sich in einer Beratungsstelle des Sozialverbandes VdK oder von einem Fachanwalt beraten lassen. Viel Erfolg.
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Verwandte Fragen

Kostenübernahme bei Gynäkomastie?

anditi755277
31.10.2018 · letzte Antwort: 21.11.2018

Hallo, ich bin 20 Jahre alt und leide schon seit meiner frühen Jugend an einer vergrößerten Brust. In den letzten 2,5 Jahren habe ich etwa 40kg verloren (von 128 auf etwa 88kg), jedoch hat sich an meiner Brust nichts getan. Sie ist nach wie vor extrem groß und hängt sogar extrem runter.

Nun wollte ich den Schritt wagen, mich operieren zu lassen. Besteht die Chance, dass die Krankenkasse (in meinem Fall AOK) für die Kosten aufkommt? Ich leide bereits seit langen psychisch an dieser Krankheit. (Im Schwimmbad war ich schon fast 10 Jahre nicht mehr, weil ich mich schäme. Ich traue mich wenig in T-Shirts raus und fühle mich allgemein extrem unwohl, etc.)

Ich gehe davon aus, dass es sich bei mir um eine echte Gynäkomastie handelt, habe dies aber noch von keinem Arzt bestätigen lassen.

Wie soll ich vorgehen um einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen und welche Bedingungen bestehen? Bzw. welche Schritte soll ich zuerst gehen?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen (Bilder reiche ich morgen ein)

Antworten (4)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Premium
Gratuliere zu Ihrer Willenstärke bzw der Gewichtsabnahme. Es ist leider kaum möglich Ihnen eine verwertbare Einschätzung zu geben, weil die subjektive Einschätzung des MDKs bzw. ggf. eines Richters darüber entscheiden wird, ob Ihre großen Brüste einen “Krankheitswert” haben. Mehr erfahren Sie unter: https://www.centerplast.de/praxis/service/leistungspflicht-der-krankenkasse/
Ihr,
Privatdozent Dr Stahl
CenterPlast
Saarbrücken

Kostenübernahme der Gynäkomastie-OP wegen Vermehrung von Drüsengewebe

mannlich96626184
mannlich96626184
20.12.2017 · letzte Antwort: 21.12.2017

Hallo, ich habe ein Problem mit meiner KK. Ich habe einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt (ambulant) mein Arzt sagt das eine ambulante OP bei mir völlig ausreichend ist.

Nach ersten Infos der Krankenkasse kann ich mit einer Ablehnung rechnen. Begründung (telefonisch) eine echte Gynäkomastie wäre nicht lebensbedrohlich. Das ist mir natürlich bewusst. Ändert aber nichts an der Tatsache das ich eine Vermehrung von Drüsengewebe habe. Zu meiner Person, ich bin 21 Jahre alt. Ich habe seit meinem 15 Lebensjahr eine Gynäkomastie und sämtliche Behandlungen hinter mir. Eine natürliche Rückbildung wird nicht mehr erfolgen. Um endlich wieder ohne Probleme leben zu können habe ich den Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Angeblich hätte meine KK den MDK angefragt und die hätte meine Lage nicht als Lebensbedrohlich eingestuft. Ich habe mich selbst nie beim MDK vorgestellt und verstehe auch nicht was das ganze mit Lebensbedrohlich zu tun hat.

Laut meinen Ärzten liegt eine medizinische Indikation für die OP vor.

Wie kann ich hier reagieren. Aktuell warte ich noch auf die schriftliche Antwort. Aber das Telefonat hat mich sehr verunsichert.

Antworten (3)

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Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
21.12.2017
Beste Antwort
Den Ausführungen des Kollegen Allert stimme ich zu.
Wenden Sie sich in letzter Instanz ggf. an einen "RA für Medizinrecht" (w/m).

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
http://www.praxis-edelmann.de
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