Hallo zusammen,
in meiner vollen Verzweiflung wende ich ich nun an Sie.
Wie dem Betreff zu entnehmen, weigert sich meine Krankenkasse meine Gynäkomastie OP zu bezahlen.
Kurz zu meiner Person: Männlich Noch in diesem Monat werde ich 24. Student Größe 175cm Gewicht 85 kg Muskulös (betreibe Kraftsport, habe bis 2009 ca 20 Kilo mehr drauf gehabt, seitdem mehrmals die Woche im Studio unterwegs und Ernährung komplett umgestellt)
Ich habe alle von der Krankenkasse geforderten Unterlagen eingereicht. Dazu zählten Besuch des Hausarztes, Nachweis des Befunds vom Chirurgen, Endokrinologische Untersuchung mit Blutwerten, Ultraschall der Brust und Untersuchung der Hoden.
Alle zuvor genannten Instanzen Bestätigen die Diagnose der Gynäkomastie vera.
Die Krankenkasse lehnte eine erste Übernahme ab. Ich legte Widerspruch ein. Daraufhin gab die KK meinen Fall an den MDK, der ebenfalls ablehnte. Dann legte ich wieder Widerspruch ein, da der MDK mich nicht einmal vorgeladen hat und trotz der Unterlagen, die eine echte Gynäkomastie aufzeigen, zu dem Entschluss kam dass ich keine hätte. Dann wurde ich vorgeladen und auch dieses mal wurde mein Widerspruch nicht stattgegeben, da keine Krankheit im Sinne des SGB V vorliege.
Bei mir liege also kein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vor der ärztliche Behandlung bedarf. Regelwidrig sei in dem Fall ein Zustand der von der Norm, vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht.
Des Weiteren führt meine KK an, dass ihnen kein Pathologischer Nachweis meiner Krankheit im Sinne des SGB V vorliegt.
Weiterhin beschreibt die KK ein Urtleil von 2004, welches besagt, dass eine erhebliche Abweichung des Regelzustandes vorliegen muss um eine Krankheit zu begründen.
Meine Abweichnung würde noch befriedigende körperliche und psychische Funktionen zulassen.
Weiter würde müsste meine Abweichung "quasi im Vorbeigehen" erkennbar sein (welches der Fall ist, aber niemals geprüft wurde).
Die Frist zur Klage habe ich verstreichen lassen, da ich ich psychisch nicht mehr ausgehalten habe und eine Pause von den Strapazen brauchte.
Für mich war es schon ein riesen Schritt vor ca. 1.5 Jahren mit diesem Problem, was mich schon seit meiner Pubertät immens belastet, zu meinem Hausarzt zu gehen und mich ihm anzuvertrauen.
Nach dem ganzen Text hier, hätte ich die bescheidene Bitte, mir Ratschläge zu geben, was ich noch tun kann, evtl neue Befunde, Krankenkassenwechsel, Fotos, keine Ahnung... ich weiß nichtmehr weiter und bin vollkommen verzweifelt. Wenn ich die finanziellen Mittel hätte, würde ich die OP sicher durchführen lassen, auch wenn ich davon ausgehe, dass hier die Krankenkassen und der MDK nur ein Spiel spielen und sich ins Fäustchen lachen....
Vielen Dank bereits im Voraus.
Guten Tag!
Sie haben alles bisher richtig gemacht.
Ich kann Ihnen auch nur das gleiche wie meine Kollegen zuvor empfehlen.
Wünsche Ihnen viel Erfolg dabei mit besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Dr. Muringaseril

"...Ist der Schritt zum Gericht überhaupt noch möglich wenn die 1Monats-Frist zur Einreichung der Klage überschritten ist?"
Diese Frage beantwortet Ihnen ein/e Fachanwalt/anwältin für Medizinrecht. Investieren Sie in eine Beratungsstunde - mit sämtlichen Unterlagen, die Ihnen vorliegen.
Viel Erfolg und alles Gute!
Dr. med. Paul J. Edelmann.

Ich schließe mich allen Kollegen an und wünsche viel Glück und Erfolg!
Viele Grüße
Dr. Dr. Wolfgang Funk
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Frist für Sie ein Problem darstellen sollte. Um gerade aber solche Fragen und die weitere Strategie zu planen, sollten Sie sich fachkundigen Rat beim VdK oder einem Fachanwalt einholen.
Hallo Dortmunder,den zu beschreitenden Weg hat Ihnen Kollege Dr.Wisser bereits signalisiert, wobei ich mich seinen Ausführungen vollumfänglich anschließe.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg !
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel,

In Ihrem Fall bleibt eigentlich nur noch der Weg zum Sozialgericht, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Bevor Sie jedoch diesen Schritt wagen, sollten Sie sich in einer Beratungsstelle des Sozialverbandes VdK oder von einem Fachanwalt beraten lassen. Viel Erfolg.
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