Aus juristischer Sicht hat sich in der Schönheitsmedizin in den letzten Jahren viel getan. Nun müssen die Geräte, die in der Schönheitsmedizin eingesetzt werden, über eine medizinische Zulassung verfügen. Auch die Ausbildung wird jetzt wichtiger sein: nur qualifizierte Ärzte werden erlaubt, kosmetische Behandlungen durchzuführen. Was bedeutet das für Sie? Mehr in dem Video von Dr. med. Klaus Hoffmann!
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