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Überweisung vom Hausarzt-Mehrwertsteuer sparen?

Halloechen79
5.06.2014 · letzte Antwort: 12.06.2014

Habe ein Angebot bei Beratung bekommen, eine Brustvergrößerung vornehmen zu lassen. Bei Ansprache von Kosten, die auf einen zukommen kam die Sprache "ganz nebensächlich" auf eine Überweisung vom Hausarzt, die man mitbringen müsse. Was muss da draufstehen? Wie soll ich an so etwas herankommen? Es wurde gesagt,das müsste sein, damit die Mehrwertsteuer gespart würde meinerseits?! Erst dann begriff ich, dass alle Preise generell ohne MwST angegeben wurden. Ist denn die Garantie und Leistung trotzdem für mich genauso sicher? Auch im Nachhinein? Habe damit keine Erfahrung, aber der Preisunterschied ist schon natürlich enorm... Bekomme ich trotzdem eine Rechnung oder falle ich gerade auf Schwarzarbeit herein? Region NRW.

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Antworten (5)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Beste Antwort
Hallo, leider ist es richtig, dass die Finanzämter seit vielen Jahren für Schönheitsoperationen keine Befreiung von der Mwst-pflicht gewähren, wie dies für die überwiegende Mehrzahl medizinischer Handlungen der Fall ist. Im Wesentlichen geht es darum ob eine medizinische Indikation für die Brustvergrösserung vorliegt oder es sich um eine "Schönheitsoperation" handelt. Beim Vorliegen einer Überweisung durch einen anderen Arzt mit dem Vermerk auf eine medizinische Indikation kann(!) - wenn auch andere Kriterien erfüllt sind- eine medizinische Indikation für den Eingriff vorliegen und dokumentiert werden und Sie und Ihr Arzt sind von der Mwst befreit. Dies ist zB der Fall, wenn Sie gar keine Brust haben( Drüsenkörper kleiner als 2 cm im DM). Allerdings trägt der Arzt das volle Risiko für eine spätere Veranlagung zur Mwst durch das FA im Rahmen einer Steuerprüfung.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Joachim Karl Grab
Noch keine Bewertungen
2 Standorte in Baden-Württemberg . 6.06.2014
Liebe "Halloechen79",

eine Gesetzestextänderung hat die ursprünglich umsatzsteuerbefreite "ärztliche Behandlung" in den Begriff "ärztliche HEIL-Behandlung" umgewandelt. Dadurch muss entschieden werden, ob die Behandlung eine Krankheit heilt, oder nicht. Als Indiz für die medizinische Notwendigkeit und damit für die Umsatzsteuerfreiheit gilt die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Da diese Entscheidung gerade in der Plastischen Chirurgie nicht immer eindeutig zu treffen ist, kann Ihr Operateur mit geeigneter Argumentationzu Ihrem Vorteil erreichen, dass Ihr Eingriff als medizinisch notwendig akzeptiert wird, auch wenn keine Kostenzusage vorliegt. Die Beratung auf Überweisung des Hausarztes kann dann umsatzsteuerfrei angeboten werden, die Argumentation gegenüber den Finanzbehörden kann durchgängiger gestaltet werden (Kassenüberweisung bei med. Notwendigkeit-->fachärztliche Untersuchung bestätigt med. Notwendigkeit --> Kostenübernahmeantrag--> durch Kasse abgelehnt-->dennoch OP auf eigene Kosten--> Honorar ohne USt). Dies ist für den Operateur jedoch ein Risiko, weil nicht sichergestellt ist, dass das Finanzamt sich der Meinung des Arztes anschließt. Bei Brustvergrößerungen ist eine Umsatztsteuerbefreiung jedenfalls unwahrscheinlich.
Sie sehen, es ist alles nicht so einfach. Mit "Schwarzarbeit" hat der Versuch, dieses Steuerdurcheinander angemessen zu entwirren, nichts zu tun.
Alles Gute!

Dr. Joachim Grab
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Hallo Halloechen,
wie schon von anderen Kollegen erwähnt wird unterschieden, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Medizinisch Indikation bedeutet überspitzt formuliert, dass man ohne diese Operation nicht leben kann. Wiederherstellungschirurgie, z.B. nach einem großen Tumor könnte vereinzelt noch darunter gezählt werden.

Obgleich mir das Ansinnen ungewöhnlich erscheint, kann ich nicht ausschließen, dass es doch seriös sein könnte. Zumindest ist die deutsche Steuergesetzgebung für ihre Unübersichtlichkeit bekannt.

Alles Gute
Dr.med. Daniel Panzer
(ich operiere nicht selbst)
https://www.privatklinik-schlossstrasse.de

PS
Da wir grundsätzlich von einer ästhetischen Indikation ausgehen, sind unsere Preise einschließlich der Umsatzsteuer. Ich meine, dass gegenüber Patienten dies auch Pflicht ist
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Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
5.06.2014
MwSt ja oder nein hat mit "Schwarzarbeit" rein gar nichts zu tun.
Medizinische Eingriffe sind von der MwSt befreit, ästhetische Behandlungen, Operationen sind nicht von der MwSt befreit.
Mit sämtlichen anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.


Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
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Dr. Chung Suk Yun
Frankfurt am Main . 5.06.2014
Hallo Halloechen79,

Brustvergrößerung ist generell eine Leistung, die von den Krankenkassen nicht gedeckt wird. Deshalb ist eine Überweisung überflüssig.
Ästhetische Eingriffe sind mit 19% umsatzsteuerpflichtig.

Schöne Grüße

Dr. Chung Suk Yun
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