
Hallo,
ich habe nun endlich die Kostenübernahme für meine Brust-OP (hab eine tubuläre Brust) von meiner privaten Krankenversicherung genehmigt bekommen, nun fehlt noch die andere Zusage von der Beihilfe.
Mein PC,bei dem ich den Eingriff durchführen lassen möchte, hat schon gesagt,dass er mich nach dem Eingriff leider nicht krank schreiben kann.
Da ja eine medizinische Indikation vorliegt,muss ich mir ja dafür keinen Urlaub nehmen oder? Müsste ich zum Hausarzt gehen und mir dort eine AU-Bescheinigung holen? Wielange müsste ich zuhause bleiben nach der OP?
Sehr geehrte cornflake112,
ihr Hausarzt oder ihr Gynäkologe werden sie sicherlich krank schreiben.Sie sollten zu Hause bleiben bis sie sich wieder arbeitfähig fühlen. Weiterhin hängt die Dauer der Krankschreibung auch von der Art ihrer Tätigkeit ab. Bestimmte Arbeiten (schwer heben ,schieben usw.)sollten sie eine bestimmte Zeit nicht ausführen .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michaela Montanari & Praxisteam
Hallo,
Selbstverständlich darf er Sie krank schreiben. Jeder Arzt darf das. Die Indikation muss stimmen. Korrekt ist, dass eine AU nach rein ästhetischen Eingriffen nicht erlaubt ist. Sie haben aber ja eine unabhängige Begutachtung der Kostenübernahme , damit hat die KV den Krankheitsstatus Ihrer Brustfehlbildung anerkannt.
Gerne kann sich Ihr Arzt bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Ich schreibe meine Patientinnen immer selber arbeitsunfähig.
Ansonsten wird Ihr Hausarzt (w/m) oder Ihr Gynäkologe (w/m) die AU ausstellen. Das ist kein Problem.
"Wielange müsste ich zuhause bleiben nach der OP?" So lange bis Sie wieder fit sind; selbstständige Patientinnen fangen 3 Tage postoperativ wieder an zu arbeiten, andere erst 2 Wochen postoperativ.
Ihnen alles Gute und beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.

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