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Brustverkleinerung Kostenübernahme

Knuzi
12.06.2013 · letzte Antwort: 17.07.2013

Hallo, Ich bin 19 Jahre alt und überlege schon seit einiger Zeit an einer Brustverkleinerung. Ich trage Größe 28H und mein Busen passt überhaupt nicht zu meinem Körper, da ich groß und schlank bin (1,73cm groß, 54kg). Darüberhinaus ist es eine Qual für mich BHs in der richtigen Größe zu finden, die dann auch noch jugendlich aussehen. Auch körperlich merke ich die Belastung durch das Gewicht. Ich habe oft schmerzen im Nacken und Schulterbereich. Weil ich oft versucht habe die Größe Brust zu verstecken, hat sich bei mir ein Buckel ausgebildet und man bekommt natürlich ständig dumme Kommentare vom männlichen Geschlecht ab. Ich leider sehr darunter das meine Brüste hängen und nicht mehr straff sind, in meinem Alter (!), so dass ich ungern ins Schwimmbad gehe oder mich nackt zeige.

Hätte ich Chancen das die Krankenkasse eine Brustverkleinerung bezahlt ( Techniker Krankenkasse) und welche Schritte müsste ich dafür einleiten?

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Antworten (6)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Dr. med. Claudia Ocampo Pavez
Noch keine Bewertungen
Aachen . 13.06.2013
Wichtig ist Attest von verschiedenem Fachdiziplinen anzureichen. Wenn bei Ihnen Aachen in Frage kommt, können Sie sich gerne bei uns melden, wenn Sie mögen.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ocampo
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Stefan Schill
Bonn . 13.06.2013
Frage Knuzi vom 13.06.2013
Aus meiner Sicht wird die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen. Ich habe da gute Erfahrungen gemacht. Sie müssen sich bei einem Gynäkologen oder Plastischen Chirurgen beraten lassen. Mit dieser Empfehlung gehen Sie zur Krankenkasse, dort wird der med. Dienst begutachten, ob die Gründe ausreichend sind. Aber ich habe eigentlich keinen Zweifel. Sie können sich gerne unverbindlich bei mir melden.
Dr. me.d Stefan Schill
Plastischer Ästhetischer Chirurg
Chefarzt Nofretete-Klinik Bonn
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Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
13.06.2013
knzui vom 13.06.2013

Die Körbchengröße hatte ich auch nicht in Frage gestellt. Die Angabe der Ziffer 28 war mir nicht bekannt. Danke schön!
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Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
13.06.2013
Knuzi vom 12.06.2013 18:11h

Bei den von Ihnen genannten Körpermaßen stehen Ihre Chancen für eine Kostenübernahme (1,73cm und 54kg, Körbchengröße H - mit der 28 haben Sie sich vermutlich verschrieben?!) sehr gut.

Sie brauchen Befundberichte mit medizinischer Begründung für eine Brustreduktionsplastik von einer/einem Fach/ärztin/arzt für Gynäkologie, Orthopädie, Plastische und Ästhetische Chirurgie und ggf. Dermatologie (bei wiederkehrenden Hautirritationen bzw. -infektionen). "...Ich leider sehr darunter das meine Brüste hängen und nicht mehr straff sind, in meinem Alter (!), so dass ich ungern ins Schwimmbad gehe..." Niemals dürfen Sie einen psychologischen Aspekt einbringen - dieser beeindruckt die Krankenkassen überhaupt nicht.
Die Arztberichte reichen Sie bei der TKK ein. Daraufhin wird die TKK Sie zum MDK einladen. Binnen weniger Wochen bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung.

Sollte diese negativ ausfallen, legen Sie sofort Einspruch ein - und dies am besten mit Hilfe einer/s Fachanwältin/anwalts für Medizinrecht.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Dr. med. Paul J. Edelmann
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Dr. med. Dirk Wisser
Bamberg . 12.06.2013
Um eine zuverlässige Antwort zu erhalten, ob eine Übernahme der Behandlungskosten durch die zuständige Krankenkasse möglich ist, wenden Sie sich am besten an einen Arzt in Ihrer Nähe, der mit der Durchführung von Brustverkleinerungen vertraut ist. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird dieser Ihnen mitteilen können, wie hoch Ihre Chancen sind und Sie ggf. bei der Beantragung der Kostenübernahme unterstützen. Die hierfür notwendigen Dokumente reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, welche zur Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) weitergeleitet werden. Wenn keine persönliche Vorladung gewünscht und der Fall anhand der Aktenlage entschieden wird, erhalten Sie dann über Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Mitteilung, ob die Behandlungskosten übernommen werden. Im Fall eines Ablehnungsbescheides kann gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden.
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Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
Noch keine Bewertungen
12.06.2013
Hallo Knuzi,entsprechend der von Ihnen geschilderten Brustsilhouette und des Beschwerdebildes handelt es sich um eine medizinische Indikation zur Reduktionsplastik und somit um eine Leistung der Krankenkasse.Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Einholen einer gynäkologischen,orthopädischen und dermatologischen (entzündliche Veränderungen der Haut in der Brustumschlagfalte sind in Ihrer Situation häufig) Befundung.
Über Ihre Krankenkasse wird Ihnen ein Vorstellungstermin beim Med.Dienst vermittelt,der letztendlich entscheidet ob eine medizinische Indikation vorliegt.
Viel Glück !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel
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