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Gewichtsabnahme von 40 kg - Antrag auf Bodylift von KK abgelehnt

blacksoul
blacksoul
26.11.2016 · letzte Antwort: 3.02.2019

Bodylift von KK abgelehnt! Guten Abend zusammen. Mein Leidensdruck wird von Tag zu Tag größer... ich bin 33 Jahre alt. Nach Gewichtsabnahme von 40 kg innerhalb 2 Jahren, sehe ich fürchterlich aus. Ich fühle mich kein Stück weiblich, ich spüre, wie ich die überschüssigen Haut- & Fettschürzen "mitschleppen" muss, obwohl sie irgendwie nicht mehr zu meinem Körper gehören. Alles um mich herum fühlt sich wie ein Fremdkörper an, den ich am liebsten einfach abstreifen würde. Ich war in einer Adipositas Klinik in München, habe eine ausführliche Stellungnahme eines Arztes bekommen, doch die KK hat abgelehnt. Alles. Weil ich nicht krank bin! Die Fotos des Arztes waren meiner Meinung nach nicht sehr "schockierend", zumindest hätte ich andere Bilder gemacht. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll, bin total verzweifelt. Deshalb habe ich für Sie, die Sie das hier lesen einmal ein paar Bilder gemacht "auf meine Art". Die Oberschenkel sind auch sehr in Mitleidenschaft gezogen, was man auf den Bildeen jetzt nicht so gut sieht... Ich finde meinen Körper eine Katastrophe & bin absolut nicht damit einverstanden, dass die KK ablehnt, weil sie die OP's als reinen kosmetischen Eingriff sieht. Ich bin aus meiner Verzweiflung heraus auf dieses Forum hier gestoßen & hoffe auf Ratschläge, evtl. auch Menschen, die versuchen würden, mit mir eine Kostenübernahme der KK durchzukämpfen.... Bitte helft mir :'-(

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Antworten (5)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Beste Antwort
Hallo !

Wir versorgen viele Patienten nach Gewichtsabnahme und haben Erfahrung mit demumagnag mit essen. Man muss die Anträge entsprechend stellen, indem man die krankhaften Aspekte hervorsticht, die da sein können:
Ekzeme wo Haut auf Ahnt liegt, eventuelle sogar Bauchdeckenschwäche oder beginnender Bruch. All das sollte ein Arzt bestätigen.
Gerne könne Sie sich bei uns vorstellen um zu sehen, was wir noch retten können.
LG

Dr. med. Joachim von Finckenstein
Starnberg.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
28.11.2016
Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Dr. Xydias an.
Da Sie nur gewinnen können, würde ich Ihnen hierzu auch raten.
Sollten Sie nach Vorlage sämtlicher fachärztlicher Befundberichte und nach Vorstellung beim MDK einen Ablehungsbescheid von Ihrer KK erhalten, wenden Sie sich ggf. an einen Fachanwalt für Medizinrecht, der einen Einspruch fachgerecht begründet.

Viel Erfolg und beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Beantragen Sie nicht direkt ein Bodylift! Bauchdeckenstraffung und ggf OS Straffung werden ehr übernommen
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Dr. med. George Xydias
Dr. med. George Xydias
27.11.2016
Hallo Blacksoul,

die Kassen zahlen tatsächlich nur, wenn Sie krank sind und nicht wenn es blöd ausschaut. Haben Sie Hautausschlag in der Falte? Haben Sie Schmerzen beim Sport? Haben Sie eine Hernie im Bauchbereich? Hat sich ein Diabetes oder ein Bluthochdruck verbessert nach dem Abnehmen, so dass der Kasse Kosten erspart bleiben? Und wenn ja, steht das alles im Befund des Arztes?
Aber auch wenn das alles vorhanden ist kann der Sachbearbeiter ja oder nein sagen, das kommt so und so immer vor. Sogar bei derselben Krankenkasse. Dann geht es an die nächste Instanz, dem MDK, falls Sie Widerspruch einreichen. Auch da habe schon recht widerspüchliche Entscheidungen erlebt, je nach Sachbearbeiter. Der muss nämlich nicht unbedingt Facharzt für Plastische Chirurgie sein.
Da haben Sie also noch einen langen Weg vor sich. Es kann durchaus sein, dass Sie am Ende die OP´s selbst zahlen müssen.
Viel Erfolg!

Dr. med. G. Xydias
FA für Plastische Chirurgie
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Dr. med. Petra Berger
Dr. med. Petra Berger
27.11.2016
Guten Tag,

besorgen Sie sich ein paar schlüssige Atteste zB vom Dermatologen (chronische Entzündungen in den Hautfalten) vom Orthopäden(mechanische Behinderung im Alltag und Rückenschmerzen) und ggf vom Neurologen (starker Leidensdruck),
legen Sie Widerspruch bei der Krankenkasse ein und suchen Sie sich bei Bedarf einen auf diese Fälle spezialisierten Anwalt.

Beste Grüsse und viel Erfolg,

Dr Petra Berger, Frankfurt/ Zürich.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
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