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Hallo Lela,
eine fehlende oder falsche Rechnung entbindet Sie von jeglicher Zahlungsverpflichtung. Und zwar unabhängig davon, ob die OP stattgefunden hat oder nicht. Wenn Sie also keine Rechnung bekommen fordern Sie diese ein, wenn Sie dann immer noch keine bekommen zahlen Sie nicht und wenn Sie böse sein wollen, melden Sie den Vorfall dem Finanzamt ;) Barzahlung + Keine Rechnung hört sich sehr verdächtig an!
Waren sie allein ? Haben sie jemandem davon erzählt ? Es wird sich sicher ein zeuge finden...und glauben sie mir: jeder arzt lebt von seinem guten ruf. Es ist sehr unwahrscheinlich dass ein kollege wegen etwa 3000 euro seine reputation riskiert. Gehen sie hin und klären sie das ohne furcht. Gehen sie nicht allein.
Sehr geehrte Lela,
eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte ist auch bei einer Labioplastik vom Operateur auszustellen, bei einem Operateur, der diesen Eingriff in einem grösseren Umfang durchführt, muss auch noch die Mehrwertsteuer aufgeführt sein. Ohne Rechnung muss nicht bezahlt werden.

Hallo Lela
jeder Arzt ist verpflichtet für die von ihm durchgeführte Leistung eine detaillierte Rechnung auszustellen. Das ist so selbstverständlich wie bei jeder anderen Dienstleistung. Se brauchen überhaupt nichts befürchten gehen sie zu seinem Sekretariat und fordern Sie die Bestätigung der von Ihnen getätigten Zahlung ein. wenn das nicht sofort und vor Ort passiert übergeben Sie die Angelegenheit getrost einem Rechtsbeistand
ich bin aber eher davon überzeugt dass hier ein Missverständnis vorliegt weil sich kein seriöser Mediziner leisten kann eine Operation ohne Rechnungslegung durchzuführen
Laut Urteil des BGH sind alle Ärzte verpflichtet auch bei ästhetischen Eingriffen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Insofern haben Sie Anspruch auf eine Rechnung. Dazu gehört eine ordentliche Rechnung. Die von Ihnen angefragten Abrechnungsmodalitäten sind eher ein juristisches Problem und können hier nicht beantwortet werden.
Guten Tag,
Normalerweise sind Bezahlungsdetails im Behandlungsvertrag fixiert, bitte schauen Sie dort noch einmal nach, ebenso sollten Sie eine schriftliche Aufklärung unterschrieben haben. Wenn Sie nun eine Goä Rechnung benötigen, welche Ihnen selbstverständlich zusteht, und diese nicht bekommen, können Sie bei der Ärztekammer oder einem Anwalt nachfragen, aber das ist natürlich mühsam und kann eventuell mit Kosten verbunden sein und lohnt sich nur, wenn Sie die Rechnung bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt einreichen wollen.
Beste Grüße,
Dr Petra Berger

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