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Rechnung nach GOÄ / Kostenvoranschlag

Niccy
Niccy
11.05.2020 · letzte Antwort: 12.05.2020

Hallo

ich habe zwei Fragen:

sind Schönheitschirurgen verpflichtet, auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu machen?

Und müssen sie nach der OP nach GOÄ abrechnen?

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Antworten (4)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Praxis Dr. Edelmann
Praxis Dr. Edelmann
12.05.2020
Beste Antwort
Den Ausführungen des Kollegen Dr. Allert schließe ich mich vollumfänglich an.

Aufklärend füge ich hinzu, dass jeder approbierte Arzt (Allgemeinarzt, Internist, HNO-, Augenarzt etc.)der ästhetische Operationen "anbietet", sich als Schönheitschirurg bezeichnen kann.

Für eine schönheitschirurgische Operation sollten Sie einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (w/m/d) aufsuchen, Niccy.

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
Wenden Sie sich an geprüfte Zentren, die Ihnen die Behandlung anbieten können.
Dr. med. Sixtus Allert
Dr. med. Sixtus Allert
11.05.2020
das ist dann in der Tat nicht ganz klar. Da es sich eben um keine Pflicht handelt, bleibt Ihnen nichts als nochmals nachzufragen und ansonsten den Arzt zu wechseln.
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Dr. med. Sixtus Allert
Dr. med. Sixtus Allert
11.05.2020
Natürlich beantworten wir Fragen der PKV nach einem Kostenvoranschlag. Die Fragen sollten nur sehr gezielt sein, denn sonst wird es uferlos. Ihr Beispiel ist klassisch: wenn der "Kostenanteil" nicht genau definiert ist, kann es keinen vernünftigen KVA geben.
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Dr. med. Sixtus Allert
Dr. med. Sixtus Allert
11.05.2020
Hallo,
ich kann Ihnen leider nicht sagen, wozu Schönheitschirurgen verpflichtet sind, weil es diese eigentlich nicht gibt.
Ärzte müssen Leistungen ausserhalb der Leistungspflicht der Kassen grundsätzlich nach GOÄ abrechnen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, zB. ein GmbH Mantel (es kommt also darauf an, wer Vertragspartner ist).
Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihnen bei Eingriffen, von denen man weiß, dass diese nicht von den Kassen bezahlt werden, mitzuteilen, dass "Kosten in einem Rahmen von ca XX €" auf Sie zukommen.
Natürlich ist es sinnvoll, diese vorher zu beziffern und Ihnen freundlicherweise einen Kostenvoranschlag zu machen.
Wenn mir allerdings eine Patientin sagen würde, dass ich dazu verpflichtet wäre, ihr einen Kostenvoranschlag zu erstellen,würde ich diese gar nicht weiter behandeln - denn dazu sind Ärzte außer bei Notfällen nicht verpflichtet.
Beste Grüße
Dr Sixtus Allert
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