Guten Tag,
ich hatte vor einigen Jahren eine einseitige Gesichtslähmung, die sich nicht ganz zurück gebildet hat. Nun ist es so das mein rechtes Auge mir Probleme bereitet, um genau zu sein, es tränt ständig und das Lid hängt. Ich würde sehr gerne eine Korrektur machen lassen, frage mich aber, ob in meinem Fall die Krankenkasse den Eingriff nicht sogar evtl. zahlen würde?
Gruß
Hallo,
Ursprung ist nicht das Lid, sondern die Lähmung der Stirn. Das passt auch mehr zu einer Faszialisparese. Am Lid würde der Augenschluss gelähmt sein!!
Eine Ptosenoperation ist nicht indiziert.
Plan für Sie
1. Anhebung der Augenbraue
2. beidseitige Oberlidoperation
Der Antrag muss von Ihnen gestellt werden, eine Indikation muss vom Augenarzt oder einem Plastischen Chirurgen gestellt werden.
Senden Sie Bilder mit freier Stirn , mit und ohne Hochzug der Augenbrauen.
Auch ich halte die Kostenübernahme für realistisch.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Hallo, Ihre Vermutung, dass die Kasse zumindest eine einseitige Anhebung von Lid und Braue (!) tragen könnte ist sicher zutreffend. Wahrscheinlich reicht sogar die Anhebung der Braue alleine, falls die linke Seite so bleiben soll wie sie ist.
Ich beschäftige mich über 12 Jahre mit der Chirurgie der Peripheren Nerven und des Gesichtsnerven. Aus meiner Sicht haben Sie eine eindeutige kassenleistung, die nur mit einem entsprechenden Attest als Antrag an die Kasse formuliert werden sollte. dabei sollten Sie sich einen Chirurgen suchen, der möglichst häufig Gesichtsnervenlähmungen in der Vergangenheit operiert hat, um Ihrem Antrag bei der Kasse Nachdruck zu verleihen. Sie können gerne auch zu mir nach Berlin kommen, insofern Ihnen das nicht zu weit ist.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Sinis
SINIS - AESTHETICS BERLIN
Hallo,
Anders als in den ersten Bildern ist nun auch eine Hebebewegung Rechte Stirn zu sehen. Um tatsächlich zweischen reinem Hautüberschuss im Oberlid, augenbrautiefstand und evtl Ptose ( gehört nicht zum Bild der Fazialisparese) zu unterscheiden, müsste ich Sie untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Ich schließe mich der Aussage von Dr. Noah. Nur zu ergänzen:
Eine persönliche Untersuchung ist notwendig um der richtigen Behandlung zu planen. DieOperation der Brauenptosis und der Oberlddermatochalasis darf erst wenn der Lidschluss ausreichend ist um die Hornhaut nicht zu gefährdern
Eine erhöhte Tränensekekretion kann eine Augenschluss Defizit bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Ocampo
Bei Ihnen liegt eine deutliche Oberlidptosis rechts vor.
Aus meiner Sicht ist - auch auf Grund Ihrer Anamnese - eine medizinische Indikation zur Korrekturoperation gegeben. Eine Kostendeckungszusage seitens Ihrer Krankenkasse ist realistisch.
Stellen Sie sich bitte bei einem niedergelassenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (w/m) mit Kassenzulassung vor. Diese/n finden Sie z.B. unter den Mitgliedern der DGÄPC oder der VDÄPC.
Ihnen alles Gute und beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.

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