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Krankmeldung nach Brustverkleinerung

Freya455787
Freya455787
12.10.2017 · letzte Antwort: 12.10.2017

Hallo zusammen!

Ich habe am 10.11.17 meinen OP Termin für eine Verkleinerung. Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten. Das einzige, dass ich selbst zahle (auf meinen Wunsch hin), den Eigenanteil für meinen Chirurgen (Professor/Chefarzt).

Meine Frage: Wer schreibt mich denn dann krank? Ich lese oft davon, dass man das dann beim Hausarzt machen soll, weil der Chirurg selber einen ja nicht krank schreibt. Am Anfang macht das angeblich noch die Klinik. Aber da ist man ja im Normalfall nur für ein bis zwei Tage. Und falls es wirklich der Hausarzt ist, soll ich dann vorab schon mal dort anfragen? In der Arbeit müssen jetzt nicht unbedingt alle wissen, was da genau bei mir gemacht wird..

Vielen Dank für eure Hilfe :)

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Antworten (4)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten
Prof. Dr. med. Ralf Thomas Michel
Prof. Dr. med. Ralf Thomas Michel
12.10.2017
Beste Antwort
Hallo Freya,
sofern es sich um eine medizinische Indikation bei dem Eingriff handelt (wie bei Ihnen) und die Klinik ermächtigt zur Behandlung von Patienten im GKV-System ist kann inzwischen auch die Klinik krankschreiben.Ansonsten erfolgt üblicherweise die AU durch den einweisenden Arzt (w/m).
Greundliche Grüße
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel.
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Dr. med. Hans Bucher
Noch keine Bewertungen
Nürnberg . 12.10.2017
Seit kurzem kann auch die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements über die Dauer des Aufenthaltes AUF schreiben. Im Zweifel natürlich derjenige Arzt, der Sie in die Klinik geschickt hat. Sie sollten das vorher klären und nicht erst, wenn Sie entlassen sind, da es sonst Terminprobleme geben kann.
Dr. med. Sixtus Allert
Dr. med. Sixtus Allert
12.10.2017
Hallo, wenn die Kasse die Kosten übernimmt, darf auch krankgeschrieben werden. Das übernimmt zunächst Ihr Operateur, dann der nachbehandelnde Arzt (das kann auch weiter Ihr Operateur sein)
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
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Hallo, wenn die Klinik eine Ermächtigung der Krankenkasse hat, kann sie auch die AU machen. Wenn Sie dort Ihre Krankenkassenkarte vorlegen könnten, wird es so sein. Wichtig ist, dass wir nur krankschreiben können, wenn die Krankenkasse den Eingriff als Krankheitsbehandlung eingestuft hat.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
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