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Mein Antrag bei meiner KK auf eine Mammareduktionsplastik wurde gleich nach der ersten Prüfung rundweg abgelehnt. Mit folgender Begründung: Eine Kostenübernahme für plastisch-chirurgische Operationen kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt (regelwidriger Zustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat). Eine funktionelle Beeinträchtigung muß vorliegen. Mein Facharzt sagte mir, das die KK die Anträge im allgemeinen erst einmal ablehnen. Deshalb soll ich in Widerspruch gehen! Wie formuliert man so einen Widerspruch? Kann mir bitte jemand dabei helfen?
Bereits zum 2. Mal wurde mein Antrag auf Kostenübernahme einer Mammareduktionsplastik abgelehnt. Der letzte Antrag ist mittlerweile vom Widerspruchsausschuss der Krankenkasse abgelehnt worden und somit bleibt mir nur noch der Weg einer Klage vorm Sozialgericht.. eine frustrierende Angelegenheit, die sich nun seit über 2 Jahren zieht.
Gibt es hier jemand mit Erfahrung bzgl. Argumentation und Beweislage vor Gericht? Natürlich werde ich innerhalb der Klage jedes mir vorliegende Attest anhängen und auch persönlich Stellung beziehen. Die formale Beratung durch einen Anwalt ist gegeben - jedoch nicht die inhaltliche.
Ich bin 25 Jahre alt, 169 cm groß, wiege 60 kg und habe eine Körbchengröße von 65H.
Ich bin über jeden Tipp dankbar! Viele Grüße
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