
Mein Antrag bei meiner KK auf eine Mammareduktionsplastik wurde gleich nach der ersten Prüfung rundweg abgelehnt. Mit folgender Begründung: Eine Kostenübernahme für plastisch-chirurgische Operationen kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt (regelwidriger Zustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat). Eine funktionelle Beeinträchtigung muß vorliegen. Mein Facharzt sagte mir, das die KK die Anträge im allgemeinen erst einmal ablehnen. Deshalb soll ich in Widerspruch gehen! Wie formuliert man so einen Widerspruch? Kann mir bitte jemand dabei helfen?
Hallo,
in einem Widerspruchantrag sollten alle körperlichen Symptome aufgeführt werden. Daneben muss die Forderung nach Untersuchung beim MdK stehen. Dort sprechen Sie ausschließlich von Ihren körperlichen Beschwerden und lassen sich auch nicht von respektlosen Bemerkungen aus dem Konzept bringen.
Wenn Sie Befunde mitbehandelnder Kollegen haben, fügen Sie diese Ihrem Schreiben bei (Hautarzt, Gynäkologe, Orthopäde)
Beste Grüße
Dr Sixtus Allert

Liebe Kiki,
wenn Sie den Widerspruch erheben, sollten Sie Befunde von Ihren behandelden Ärzten beifügen. Z.B. verursachen die großen Brüste sehr häüfig Rücken- und Schulterprobleme mit Langzeitfolgen. Bleiben Sie hartnäckig. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Dr. Kamil Akhundov
Plastic and Reconstructive and Aesthetic Surgeon, (South Africa and Switzerland)
Post graduate Fellowship in Hand Surgery and Microsurgery (Japan)
Dermatology fellowship, Founder Stunning You
Berlin.

Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Medizinrecht (w/m)!
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen wird man Sie professionell beraten.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.

Die auf Estheticon.de erschienen Informationen ersetzen in keinem Fall den Kontakt zwischen Arzt und Patient. Estheticon.de übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Aussagen oder Dienstleistungen.