Hallo meine Lieben,
Ich bin so verzweifelt, ich habe letze Woche Samstag eine Absage vom mdk bekommen wegen einer brustvergrösserung, nun will ich mich nicht einfach so damit abspeisen lassen und mit Rücksprache meines frauenarztes einen wiederspruch einlegen ...
Nun meine frage an euch ,und ich brauche wirklich Hilfe ,
Wie schreibe ich einen wiederspruch an das mdk , mein Arzt meinte ich solle da rein schreiben das ich um ein persönliches Gespräch bzw vorstellen bitte.
Ich hab nicht lange Zeit den Widerspruch muss ich bis Freitag eingereicht haben
Hallo,
Und was ist der Chirurg, der Frau betrieben?
Wenn etwas undicht es könnte eine Infektion oder Reaktion aufgrund einer Leckage des Gels sein. Aber für eine vollständige Diagnose erforderlich ist einen Besuch in einem plastischen Chirurgen.
Mit Freundlichen
Gabinet Chirurgii Plastycznej
dr Jerzy Chęciński

Hallo Leyla 25,
in Ihrer Anfrage erwähnen Sie eine Brustvergrößerung ,welche zunächst abge-
lehnt wurde bezüglich einer kassenärztlichen Kostenübenahme.
Liegen denn bei Ihnen eine Erkrankung oder eine Deformation der Brustdrüse vor ?
Ist es nur eine rein ästhetische Indikation?
Wenn das so wäre,warum wollen Sie dann der Allgemeinheit die Kosten dafür aufbürden?
Würden dies alle tun ,wäre auch Ihr persönlicher monatlicher Krankenkassenbeitrag
deutlich höher - er ist ja eh schon hoch genug.
Bitte beachten Sie das bei Ihrer Anfrage und geben mehr Details an.
Ansonsten hat Dr. Grab Ihnen eine sehr ausführliche und kompetente Antwort
übermittelt.
Gruß aus Wiesbaden WK
Liebe Leyla25,
leider ist Ihr Erlebnis kein Einzelfall.
Die Krankenkassen verneinen die Existenz einer krankhaft zu großen Brust und leugnen Zusammenhänge zwischen Brustgröße,-form oder -position mit Beschwerden, wie Schulter-/Nacken-Schmerzen oder Hautentzündungen. Unglücklicherweise ist die Studienlage zum Thema sehr dünn. Da die Leistungspflicht aber an den Begriff "Krankheit" oder "Entstellung" gebunden ist, gibt es immer Interpretationsspielraum, so dass nie vorhergesagt werden kann, ob die Kosten übernommen werden. Erfahrungsgemäß wird in fast allen Fällen zunächst abgelehnt. Ein Großteil der Antragsteller lässt sich entmutigen. Die wenigen, die fristgerecht Widerspruch einlegen, werden meist von einem anderen beratenden Arzt beurteilt, der dann die meisten Fälle wieder ablehnt. Der kleine Rest, der dann vor's Sozialgericht zieht, erhält dann mitunter "ohne Anerkenntnis einer Rechtsverpflichtung" eine Kostenzusage. So kann ein Präzedenz-Urteil, das viele Kostenanträge zur Folge hätte, vermieden werden. Diese ermüdende und frustrierende "never ending story" kennen alle brustchirurgisch tätigen Ärzte.
Herr Dr. Edelmann hat den Fachanwalt für Medizinrecht erwähnt. In der Tat hilft manchmal ein Anwaltsschreiben, der Kasse zu signalisieren, dass Sie es ernst meinen. Eine Garantie für eine Kostenzusage ist es allerdings leider nicht.
Schreiben Sie einen formlosen Widerspruch an die Krankenkasse ("Hiermit widerspreche ich fristgerecht Ihrer Ablehnung der Kostenübernahm
Einfach formell fristgerecht widersprechen.
Die Begründung des Widerspruchs überlassen Sie dann am besten einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Viel Erfolg!
Dr. med. Paul J. Edelmann.

Die auf Estheticon.de erschienen Informationen ersetzen in keinem Fall den Kontakt zwischen Arzt und Patient. Estheticon.de übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Aussagen oder Dienstleistungen.