Hallo Ich männlich 37 Jahre alt habe ich nicht mal 12 Monaten 70 kg abgenommen. Von 152 auf 81kg. Habe brust und Bauchdeckenstraffung bei der aok beantragt. Brust wurde gleich Bewilligung Bauch wurde abgelegt. Habe einen widerspruch eingereicht. Mit Attest vom Chirurg das es medizinisch notwendig sei. Heute habe ich erneut eine Absage bekommen. Brust habe ich schon straffen lassen. Wer kann helfen
Hallo f.red,
mit einem Fachanwalt werden Sie Ihren Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit durchbekommen.
Viel Erfolg!
Grüße
Dr. Muringaseril

Das sollten Sie nochmals mit Ihrer Krankenversicherung besprechen; vielleicht sollten Sie einmal persönlich vorsprechen.
Haben Sie schon einmal über Finanzierung der Kosten nachgedacht?
Viele Grüße
Dr. Wolfgang Funk
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg!
Ihr
Dr. Dr. Wolfgang Funk
Das ist immer eine Frage der Entscheidung der Krankenkasse.
Wenn Sie schon detaillierte Kostenvoranschläge dort eingereicht haben, so können Sie nicht mehr tun, außer in ein städtisches Krankenhaus mit plastisch-ästhetischer Chirurgie gehen; möglicherweise werden dort die Kosten übernommen.
Viele Grüße
Dr. Dr. Wolfgang Funk
Hallo,
der Blödsinnigkeit der Krankenkassen sind keine Grenzen gesetzt. Fackeln Sie nicht lange. Drohen Sie mit Rechtsmitteln, und wenn das nicht hilft, dann hilft ein Anwalt.
Gruss
Dr. C. Jethon
Da der Patient ein prinzipielles Anrecht auf Akteneinsicht hat, habe ich es bisher noch nicht nicht erlebt, dass die Krankenkassen die Herausgabe von Sozialmediziniachen Gutachten verweigern.
f.red vom 21.11.2013
Nehmen Sie die Hilfe einer/eines Fach/anwältin/anwalts für Medizinrecht in Anspruch, fred!
Viel Erfolg!
Dr. med. Paul J. Edelmann.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dem Sozialmedizinischen Gutachten. Wenn Sie dieses Schriftstück Ihrem behandelnden Arzt vorlegen, kann er Ihnen die Gründe für die von der Krankenkasse getroffene Entscheidung nennen. Außerdem werden Sie erfahren, ob es in Ihrem Fall beispielsweise Sinn macht, einen Fachanwalt einzuschalten.
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