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Unzufrieden mit Ergebnis nach Gynäkomastie-Op

mod1994
mod1994
30.07.2015 · letzte Antwort: 2.08.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie der Betreff meines Beitrages schon bereits sagt, habe ich mich in diesem Forum angemeldet, um über ein sehr großes Problem zu reden.

Im März 2013 habe ich mich einer Liposuktion unterzogen, bei der auf beiden Seiten ca. 300 ml pro Seite entnommen wurden. Außerdem erfolgte eine subkutane Mastekomie über einen semizirkulären periareolären Schnitt. Mein Hauptproblem lag in den vergrößerten Brustwarzen, die sich bei mir ab dem Alter von 12/13 entwickelt haben. Demnach lag bei mir ein großes Übergewicht nicht vor.

Nun, heute im Jahr 2015 bin ich noch unzufriedener als zuvor. Nachdem ich eine Druckkompresse von mindestens 3 Monaten oder mehr (ich bin mir nicht mehr ganz sicher) getragen habe, war das Ergebnis einigermaßen O.K. Jetzt aber nach 2 Jahren stehen die Brustwarzen erneut ab und das Narbengewebe ist sehr stark sichtbar. Zum einen die beiden Schnitte, die unterhalb der Brust - die gemacht wurden um das Fett abzusaugen - liegen, und die Schnitte um den Warzenhof. Das Tragen von T-Shirts ist höchst unangenehm und ins Freibad gehe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr.

Im Juni 2015 habe ich mich erneut in der Klinik vorgestellt, um über mein Problem zu reden. Von einer Korrektions - OP wurde mir abgeraten, da zunächst erst "konservative Mittel" ausgeschöpft werden mussten. Dazu wurden mir Silikonpflaster verschrieben, die ich tragen musste. Nach 4 Wochen tragen wurde erneut ein Termin vereinbart. Was ich vortraf war ein anderer Arzt. Nachdem ich mich wieder erneut vorstellte guckte er mich verdutzt an und fragte mich, was mein Problem sei. Alles würde total super aussehen. Nach einer großen Empörung meinerseits wurde ein Chefarzt dazu gerufen und dieser begutachtete alles ebenfalls.

Dieser stellte folgenden Befund vor: "Die Mamillien beiderseits sind ausgewolbt. Die Narben sind reizlos. Keine Entzündungszeichen." Therapie: "Aufgrund erneuter Hernierung der Mamillen stellen wir die Indikation der periareolären Straffung und Fixierung der Mamillen an der Brustwand nach Ausschöpfung der konservativen Therapie. Heute erfolgte die Fotodokumentation. Herr "XY" wird sich bezüglich der Kostenübernahme für den Eingriff mit seiner zuständigen Krankenkasse in der Verbindung setzen. Wir werden nach erfolgter Behandlung gerne erneut berichten."

Daraufhin habe ich die Dokumente bei der Krankenkasse eingereicht und es kam eine Absage.

"Laut Unterlagen wurde im März 2013 eine subkutane Mastekomie über einen semizirkulären periareolären Schnitt durchgeführt, sowieso eine Liposuktion von ca. 300 mal pro Seite.

Laut Fotodokumentation reizlose kleine MAK, die im uenren Bereich nach Vor - OP eine etwas eingezogene Hautoberfläche aufweisen, sodass optisch eine diskrete Hernierung resultiert. Kein entstellender Befund."

Hoffentlich konnte ich Ihnen damit ein wenig näher bringen, was bei mir vorliegt. Ich stehe nun vor folgendem Problem. Was soll ich tun? Soll ich Widerspruch einlegen? Was mache ich im Falle einer weiteren Absage, die mit Sicherheit folgen wird?

Worauf muss ich mich kosten - technisch einstellen, wenn ich aus eigener Tasche eine Korrektions - OP zahlen muss?

Ich freue mich sehr über jegliche Art von Antworten. Bei näheren Fragen stehe ich sicher zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

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Antworten (2)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Den Erklärungen des Kollegen Dr. Ruß gibt es Nichts hinzuzufügen.

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main
Schönheitschirurgie

Nach den Narben beurteilt ist kein semizirkulärer Schnitt gemacht worden sondern eine Schnitt um die gesamte Brustwarze. Das lässt auf eine schon erfolgte periareoläre Straffung schon im Rahmen der ersten Operation schließen. Es kann nach subcutaner Mastektomie durchaus vorkommen, dass es nochmals zum Wachstum des Restdrüsenkörpers kommt, der oft scheibenartig hinter der Brustwarze belassen wird um eine Eindellung zur verhindern. Als Korrekturoption kommt die Enfernung dieses hinter der Brustwarze gelegenen Gewebes in Frage in Kombination mit einer periareolären Straffung. Dieser Eingriff kann natürlich ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Eine Kassenübernahme werden Sie hierfür nach meiner Erfahrung nicht erzielen können, da in der Tat kein entstellender Befund vorliegt und die Kassen sich auf die aktuelle Rechtssprechung der Sozialgeseztgebung berufen werden. Würde der Eingriff ambulant auf Kasse durchgeführt werden können, wäre das für den Operateur hinsichtich des Zeitwaufwandes dieser Korrekturoperation eine wirtschafltiche Nullrunde. Leider ist eine Korrektur hier von den Kassen deart schlecht vergütet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Friedemann Ruß

Karlsruhe
Plastischer Chirurg
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