
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe eine Körbchengröße auf der rechten Seite von A und auf der linken Seite von E! Seit meinem 14 Lebensjahr gleiche ich dieses Problem mit einer Silikon-Einlage und speziellen BHs aus. Ich habe bereits auch eine Kostenanfrage bei der KK (Audi BKK) gestellt. Jedoch wurde die KA abgelehnt. Nun habe ich mir auch ein psychologisches Gutachten geholt und frage mich, ob das was bringen wird.. Wie sind eure Erfahrungen mit einer Kostenübernahme in diesem Fall?
Guten Tag
Soetwas haben wir mit Erfolg durch Eigenfetttransplantation und gleichzeitig durch liposuction behandelt
Bevor sie sich zu einem Eingriff mit komplexer narbensituation entscheiden, sollten sie sich mit einer Begleitperson ( Mutter) diesbezüglich beraten lassen
Gruß Reus
Hallo!
Wenn tatsächlich A und E Körbchengröße bestehen, ist das ein Grund für die Kassen die Kosten für eine Angleichung zu übernehmen.
Wenn die Kasse das abgelehnt haben, Widerspruch einlegen. Ich bin Ihnen gerne behilflich, das durchzukriegen.
mfg,
Dr. med. Joachim von Finckenstein,
Hallo,
Die KK lehnen oft den ersten Antrag ab. Das hat auch etwas mit der geringen Bearbeitungszeit zu tun. Das neue Patientenrechtegesetz verlangt eine Antwort innerhalb von 3 Wochen.
Nicht entmutigen lassen.
1. Formloser Widerspruch und Antrag auf medizinische Untersuchung.
2. Vorstellung bei einem Brustchirurgen und Aufstellung eines Behandlungplanes.
Ein Fachanwalt würde ich erst nach erneuter Ablehnung einschalten.
Wie ist denn der Rekonstruktionsplan? In Ihrem Alter würde ich ernsthaft ein Mehrschrittverfahren mit Eigenfett vorschlagen, ggf. mit Nutzung des SaugBH Brava. Der Plan sollte vor Antrag erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Hier hat offenbar ein Sachbearbeiter (w/m) Ihrer Krankenkasse 08/15-mäßig entschieden?!
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht (w/m)! Bei Ihren Angaben wird sie/er eine Kostendeckunszusage erwirken.
Von einem psychlogischen Gutachten rate ich ab. Es ist in Ihrem Falle außergewöhnlich ausgeprägten Fall überflüssig und wird erfahrungsgemäß von den KK bestenfalls ignoriert.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.

Liebe jessicama,
es fällt schwer zu glauben, dass Sie eine Ablehnung Ihres Antrages erhalten haben. Hat Sie ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder Gynäkologie unterstützt?
Bei einem Unterschied von 4 Körbchengrößen liegt eine schwer wiegende Brustentwicklungsstörung nahe, die selbstverständlich in den Leistungsbereich der Krankenkassen gehört.
Legen Sie unbedingt formlos Widerspruch ein und reichen Sie die fachärztliche Einschätzung nach! Vielleicht lassen Sie den Widerspruch von einem Fachanwalt für Medizinrecht formulieren. Das signalisiert der Krankenkasse schon einmal "Ihr ernsthaftes Interesse".
Das Psychologische Gutachten könnte ein "Eigentor" werden, da laut Rechtsprechung "das erkrankte Organ behandelt werden muss". Wenn Sie also seelisch leiden, könnte es passieren, dass Ihnen die KK eine Psychotherapie nahelegt.
Alles Gute und bleiben Sie hartnäckig!
Herzliche Grüße aus Mannheim!
Dr. med. Joachim Grab
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