
Bauch. Ich kann mir allerdings eine plastische Operation nicht leisten. Unter welchen Bedingungen erstattet die Krankenversicherung eine Abdominoplastik?
Die Krankenversicherung zahlt den Eingriff, wenn ein Zustand mit Krankheitswert nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs vorliegt. Dies ist nach Auffassung der gesetzlichen Krankenversicherungen der Fall, wenn körperliche Beschwerden oder eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit vorliegt. Zum Beispiel bei monströsen Fettschürzen oder extrem starken Hautfalten mit andauernden Entzündungen in der Hautfalte, wie sie oft nach starker Gewichtsreduktion vorkommen. Gelegentlich kann eine Straffung auch bei Beschwerden durch verwachsene Bauchnarben als Narbenkorrektur eingesetzt werden.
Grundsätzlich handelt es sich aber um Einzelfallentscheidungen die stark von der Kasse und dem jeweiligen Sachbearbeiter oder Medizinischen Dienst abhängen.
Wir unterscheiden von einer „kleinen“ (Miniabdominoplastik) zu einer „normalen“ Abdominoplastik.
In beiden Fällen wird nicht nur Haut- und Fettgewebe sondern auch der darunter liegende Muskel gestrafft. Bei der großen Abdominoplastik ist das Versetzen des Bauchnabels oft nötig.
Die Miniabdominoplastik bewegt sich zwischen 3.800,- und 4.800,- EUR.
Die normale Bauchdeckenstraffung bewegt sich zwischen 7.900,- und 9.500,- EUR.
In beiden Fällen sind alle anfallenden Kosten wie Anästhesie, Mehrwertsteuer, Übernachtung, Kompressions-Mieder sowie Vor- und Nachsorge mit abgedeckt, so dass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Bauchdeckenstraffung leider nicht.
Wenn eine starke Gewichtsreduktion erfolgt ist und wenn Sie durch den Hautüberschuss unter medizinischen Problemen leiden, kommt eine Kostenübernahme von der Krankenkasse infrage. Es hängt dann von der jeweiligen Entscheidung ab: man kann im Vorfeld nicht sicher garantieren, ob die Kosten übernommen werden oder nicht. Eine einfache Bauchdeckenstraffung kostet bei uns 4.900 EUR.
Nur wenn eine starke Hautveränderung/Überlappung vorliegt, bei der Entzündungen oder Ekzeme etc. vorliegen.
es wird meist die abrennung einer fettschürze erstattet, was mit einer abdominoplastik nicht zu vergleichen ist

Leider gibt es keine allgemeingültigen, verbindlichen Kriterien der Krankenversicherer zur Kostenübernahme. Gelegentlich kann eine Übernahme erreicht werden nach ausgedehnten Gewichtsreduktionen, bei therapieresistenten Hautentzündungen oder mechanischen Behinderungen durch die Haut-Fett-Überschüsse. Ein erfahrender plastisch-ästhetischer Chirurg wird Sie bei Ihrem Antrag unterstützen.
wenn sie im Alltag durch die Bachdecke deutlich eingeschränkt sind, wenn Ekzeme unter der Fettschürze entstehen, wenn Diäten keine Besserung gebracht haben...
Es sollte im Vorfeld ein Gutachten durch einen Plastischen Chirurgen eingeholt werden.
Die Kostenübernahme durch Krankenkassen wird immer schwieriger. Wenn eine Fettschürze bis Mitte Oberschenkel reicht habe ich auch schon Schwierigkeiten durch Krankenkassen erlebt.

Liegen Hautveränderungen durch Hautfalten vor, zum Beispiel Rötungen, Schwitzen und unangenehmer Geruch, erstattet die Krankenversicherung in der Regel die Kosten für eine Bauchstraffung.
Es gibt heutzutage eigentlich sehr wenige Konstellationen, bei denen eine evtl. Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Abdominoplastik erfolgen kann. Diese sind eine schmerzhafte und ausgeprägte Rektusdiastase mit Kugelbauchbildung und sog. instabile Bauchdecke, eine ausgeprägte hängende Fettschürze, die dem Patienten im Alltag funktionell behindert, oder die, durch die große Fettschürze entstehenden rezidivierenden Entzündungen / Infekten der Leiste und der Genitalregion.
Man braucht darüber am besten ein ärztliches Gutachten vom behandelten plastischen chirurgen oder Hausarzt, welches man mit Fotos bei der Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenübernahme zusammenfügen muss.
Generell wird es immer schwieriger eine Kostenübernahme zu erzielen, hängt von der Kasse aber auch vom gewissen Glück ab. Sicherlich werden die meisten solcher Anträge durch den jeweiligen MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) bearbeitet, häufig werden die Patientinnen sogar zur Begutachtung eingeladen.
Wenn man einen extremen Hängebauch hat oder eine starke Rektusdiastase
Wenn eine extremer Hängebauch mit Rötung und Entzündung der Haut sowie eine Gehbehinderung vorliegt oder wenn ein Auseinandergleiten der Bauchmuskeln (sog. Rektusdiastase) vorliegt.
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