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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen ob es möglich ist, eine Rechnung über eine Brustreduktion auch steuerlich abzusetzen wenn diese komplett privat bezahlt wird?
Welche Nachweise müsste ich dafür erbringen? Ich bin mir recht sicher, daß ein Resektionsgewicht von 500 gr pro Seite bei mir machbar ist, von Körbchengröße F auf B-C. Da ich in neurologischer Behandlung bin wegen Bandscheiben Vorfällen hätte ich auch die Möglichkeit mir die Notwendigkeit attestieren zu lassen.
Da ich allerdings keine Ambition habe mit dem MDK über Notwendigkeit oder nicht zu disskutieren, bezahle ich die OP nun selbst.
Wäre eine Absetzung in dem Fall möglich? Ich würde mich freuen, wenn jemand dazu ein Feedback hätte,
vielen Dank
Gruß
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